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Sorge

Rukwied fordert Verschiebung der Mindestlohnanhebung

Der DBV bittet die Politik um Verschiebung der Mindestlohnerhöhung. Der handarbeitsintensive Anbau von Sonderkulturen könnte 22 % teurer werden und Erzeugnisse im Auslandswettbewerb unterliegen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor Schnellschüssen bei der geplanten gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns auf 12 €. „Die Betriebe brauchen Zeit zur Anpassung“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Aus seiner Sicht sollte die Erhöhung daher frühestens zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft treten.

Für aussichtslos hält Rukwied weitere Bemühungen, die Erhöhung des Mindestlohns noch zu verhindern. Dieser Punkt sei ein Kernthema der SPD im Bundestagswahlkampf gewesen und nach seiner Einschätzung nicht mehr verhandelbar. Für Sonderkulturbetriebe stelle die Erhöhung allerdings eine große Herausforderung dar.

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Der Bauernpräsident distanziert sich im Übrigen von schwarzen Schafen in den eigenen Reihen, die zuletzt in Medienberichte über Missstände bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Georgien im vergangenen Jahr thematisiert worden waren. „Arbeit muss ordentlich bezahlt werden und Erntehelfer haben einen Anspruch auf ordentlichen Umgang“, sagte der Bauernpräsident. Rukwied verwies zudem auf die seit diesem Jahr geltende Nachweispflicht für einen Krankenversicherungsschutz bei kurzfristig Beschäftigten. Dies sei richtig so und liege im Interesse der Beschäftigten.

Kostenkalkulationen für das Jahr 2022 abgeschlossen

Der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) äußerte grundsätzliche Vorbehalte gegen die geplante Anhebung auf 12 €. Dieser Schritt greife nicht nur in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie ein, sondern nehme den Unternehmen auch die dringend notwendige Planungssicherheit, erklärte GLFA-Hauptgeschäftsführerin Nicole Spieß gegenüber Agra Europe.

Die Unternehmen könnten hinsichtlich der Lohnkosten bislang auf halbwegs gesicherter Grundlage agieren, da die Mindestlohnkommission ihre Entscheidungen frühzeitig und orientiert an der durchschnittlichen Entwicklung der Tariflöhne treffe, sagte sie. So habe das Gremium zuletzt im Juni 2020 die Mindestlohnanpassung für die nächsten beiden Jahre vorgeschlagen. Die Unternehmen hätten auf Basis dieses Vorschlags ihre Kostenkalkulationen für das Jahr 2022 vorgenommen.

Spieß zufolge würde eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 € im Jahr 2022 im ersten Halbjahr eine zusätzliche Steigerung der Lohnkosten von mehr als 22 % bedeuten, im zweiten Halbjahr von immer noch knapp 15 %. „Gerade im handarbeitsintensiven Anbau von Sonderkulturen, wo die Lohnkosten bis zu 60 % der Produktionskosten ausmachen, würde dies zu deutlichen Verwerfungen führen“, warnte die Rechtsanwältin.

Handarbeitsintensive Kulturen unter Druck

Daneben bestehe die große Sorge, ob die infolge des steigenden Mindestlohns verteuerten Erzeugnisse im Wettbewerb mit günstigerer Ware aus dem Ausland bestehen könnten, so Spieß weiter. Bereits die vergangenen Jahre seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hätten gezeigt, dass besonders handarbeitsintensive Kulturen in Deutschland im Anbau abnähmen, da sie im Wettbewerb mit im Ausland produzierter Ware nicht bestehen könnten.

„Will der Gesetzgeber das breite Angebot heimisch produzierter Lebensmittel erhalten, muss er diese Konsequenzen der Mindestlohnerhöhung mitbedenken und Maßnahmen entwickeln, wie die zusätzlichen Kosten ausgeglichen werden können“, fordert die GLFA-Vertreterin. Der Erhalt und die Förderung der landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland seien darüber hinaus ein aktiver Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und sicherten die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertig produzierten Lebensmitteln sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.

Arbeit muss ordentlich bezahlt werden

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Harald Schaum, bekräftigte seine grundsätzliche Kritik an der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung im Rahmen der Saisonarbeit.

„Saisonbeschäftigte brauchen den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem 1. Tag“, betonte Schaum. Die IG BAU kritisiert seit langem die geltende 70-Tage-Regelung für die kurzfristige Beschäftigung und fordert deren Rückführung auf begründete Ausnahmen. Schaum machte deutlich, dass seine Gewerkschaft in dieser Frage hart bleiben werde.

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