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Umsatzsteuerpauschalierung

Rukwied sieht pauschalierende Betriebe durch Gesetzesänderung benachteiligt

Die Regierung will den Pauschalierungssatz Anfang 2022 von 10,7 % auf 9,5 % reduzieren. DBV-Präsident Joachim Rukwied sieht das kritisch und spricht von einer systematischen Verzerrung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will - wie berichtet - den Pauschalierungssatz von 10,7 % auf 9,5 % absenken. Ab dem 1.1.2022 soll dies gelten. Für Pauschalierer würde damit die Lücke zwischen den Ausgaben (oft 19 % MwSt.) und den Einnahmen (9,5 % statt 10,7 % MwSt.) größer werden. Mäster könnten so z.B. pro Schwein rund 1,50 € und Milchviehhalter pro Kuh und Jahr rund 40 € verlieren. Das sieht auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, als Problem.

Nach zweiwöchiger Prüfung möglicher Folgen sagte er am Montag: "Der geplante Pauschalierungssatz von 9,5 % beruht auf einer systematischen Verzerrung und dürfte zu einer weiteren Benachteiligung der pauschalierenden Betriebe führen. Denn die Berechnung beruht gerade nicht auf den Daten derjenigen Betriebe, die von der neuen, ab dem 1.1.2022 geltenden Regelung zur Pauschalierung Gebrauch machen, sondern auf den Zahlen sämtlicher Betriebe, die vor der Änderung des Anwendungsbereiches pauschaliert haben.“

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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 war die Regelung zur Umsatzsteuerpauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft im Anwendungsbereich drastisch eingeschränkt worden, um Forderungen der Europäischen Kommission im Vorgriff entgegenzukommen. Zu den europäischen Vorgaben gehört grundsätzlich auch eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Durchschnittssatzes. Dieser muss aber anhand der tatsächlichen Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte ermittelt werden, erklärt Rukwied weiter.

Die negativen Folgen lassen sich seiner Einschätzung nach zumindest eingrenzen. „Dieses systematische Problem lässt sich praktikabel nur durch eine Verschiebung des Zeitpunktes lösen, ab dem ein neuer Satz Anwendung finden muss“, fordert der Bauernpräsident.

Auch die vorgesehene automatische jährliche Anpassung auf dem Verwaltungsweg wird sehr kritisch eingeschätzt, denn es fehlt an einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage. „Substanzielle Änderungen bei der Steuerbemessung müssen im geordneten parlamentarischen Verfahren erfolgen“, so Rukwied.

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