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Rumpf: Deutschland sollte hart bleiben
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf macht sich für Nachbesserungen bei den vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission stark. "Ich begrüße, dass die Kommission sich auf Legislativvorschläge geeinigt hat. Sie gehen in die richtige Richtung, müssen aber weiterentwickelt werden", sagte sie mit Blick auf die Verhandlungen im EU-Agrarministerrat und im EU-Parlament.
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf macht sich für Nachbesserungen bei den vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission stark. "Ich begrüße, dass die Kommission sich auf Legislativvorschläge geeinigt hat. Sie gehen in die richtige Richtung, müssen aber weiterentwickelt werden", sagte sie mit Blick auf die Verhandlungen im EU-Agrarministerrat und im EU-Parlament. Im Agrarrat sollte die deutsche Seite an ihren Forderungen festhalten, wie sie bereits vom Bundesrat beschrieben worden seien, betonte sie.
Prinzipiell positiv bewertete die CDU-Politikerin das "Greening" der Direktzahlungen. "Eine Kopplung der Prämienzahlungen an konkrete Umweltleistungen halte ich für richtig", sagte sie. Allerdings sprach sie sich gegen eine Festlegung auf drei Maßnahmen aus. Sie verwies auf ihren Vorschlag, den Landwirten einen Maßnahmenkatalog anzubieten, aus dem sie Module auswählen können. Das erhöhe die Effektivität des Greenings und die Akzeptanz in der Landwirtschaft.
Außerdem kritisierte sie die Kappung der Direktzahlungen für große Betriebe. Auch große Betriebe könnten pro Hektar genauso viel für die Umwelt leisten wie kleine Betriebe, so dass hier allenfalls eine Kürzung gemäß der betriebswirtschaftlichen Kostendegression angemessen sei.
Auch beim Bürokratieabbau sieht die Ministerin weiter Handlungsbedarf. Entgegen diesem Ziel würden viele neue Detailregelungen den Verwaltungsaufwand für Behörden und Landwirte sogar weiter nach oben treiben.
Bei den Förderprogrammen der EU ("Zweite Säule") forderte Rumpf erneut eine klare Schwerpunktsetzung auf Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung, die im besonderen EU-Interesse liegen und somit eine EU-Förderung erfordern:
- Agrar- und Umweltmaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz,
- Ausgleichszahlungen zur Umsetzung von Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie und
- Vertragsklimaschutzmaßnahmen.
Enttäuscht zeigte sich die Landwirtschaftsministerin von der finanziellen Beteiligung der EU an der Zweiten Säule. Mit grundsätzlich 50 % bleibe der Regelungsvorschlag hinter den geltenden Finanzierungsbedingungen zurück. "Es ist unverständlich, dass die EU keine differenzierte Mitfinanzierung vorsieht. Es liegt auf der Hand, dass die EU beispielsweise die Umsetzung von NATURA 2000 oder der Wasserrahmenrichtlinie höher dotieren muss", sagte sie.
Auch der Forderung nach Anerkennung privater Mittel für die Kofinanzierung sei die Kommission nicht entgegengekommen. Dabei unternehme Schleswig-Holstein große Anstrengungen zur Kofinanzierung dieser EU-Gelder, aber mit Blick auf die Bedeutung dieser Maßnahmen zur Lösung überregionaler und zum Teil globaler Probleme sei es gerechtfertigt, diese Maßnahmen zukünftig mit höheren Kofinanzierungssätzen bis zu 90 % auszustatten. (ad)