Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Saatgut-Urteil: Das besagt es wirklich

Das am 12. Juli 2012 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verkündete Urteil über das Saatgut von „alten Gemüsesorten“ hat die unterschiedlichsten Bewertungen ausgelöst. Was besagt es wirklich? Hier noch einmal die Fakten: Die Richtlinien der EU über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig.

Lesezeit: 3 Minuten

Das am 12. Juli 2012 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verkündete Urteil über das Saatgut von „alten Gemüsesorten“ hat die unterschiedlichsten Bewertungen ausgelöst. Was besagt es wirklich? Hier noch einmal die Fakten:

 

  • Die Richtlinien der EU über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig.
  • Gemüsesaatgut darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die entsprechenden Sorten vorher mindestens in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen worden sind.
  • Eine Sorte wird nur dann zu den amtlichen Katalogen der EU-Mitgliedstaaten zugelassen, wenn sie unterscheidbar, beständig und hinreichend homogen ist.
  • Bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung der Zulassung für die nationalen Katalogen gelten im Rahmen einer anderen Richtlinie, für „Erhaltungssorten“.
  • Diese „alten Sorten“ können unter bestimmten Voraussetzungen auch dann angebaut und in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die allgemeinen Anforderungen für die Zulassung zu den amtlichen Katalogen nicht erfüllen.
  • Der EuGH stellt fest, dass das Hauptziel der Bestimmungen über die Zulassung des Saatgutes von Gemüsesorten in der Steigerung der Produktivität beim Gemüseanbau in der EU besteht. Die Verwendung geeigneten Saatgutes und damit eine gesteigerte Produktivität der Landwirtschaft beruhe auf der Verlässlichkeit der Eigenschaften dieses Saatgutes.
  • Die Zulassungsregelung trage zudem dazu bei, die Errichtung des Binnenmarktes für Gemüsesaatgut zu verwirklichen und dessen freien Verkehr innerhalb der EU zu gewährleisten. Das setze gleiche Anforderungen für das Saatgut voraus.
  • Die abweichende Zulassungsregelung für „Erhaltungssorten“ gewährleiste den Erhalt der pflanzengenetischen Ressourcen.
  • Die Richtlinie für „alte Sorten“ beabsichtige nicht, den Markt für diese Sorten zu liberalisieren, sondern die Zulassungsbestimmungen flexibler zu gestalten und die Bildung eines Parallelmarktes für dieses Saatgut zu verhindern, der den Binnenmarkt für Saatgut von Gemüsesorten zu behindern drohe.
  • Die streitigen Richtlinien würden weder die Grundsätze der Gleichbehandlung, der freien Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit und des freien Warenverkehrs noch die Verpflichtungen der Union aus dem internationalen Vertrag über die pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft verletzen.
 

Da das Urteil vor allem im letzten Punkt vom Schlussantrag der Generalanwältin abweicht, hatte es offenbar Verwirrung und unterschiedliche Interpretationen ausgelöst.

 

Dem EuGH-Urteil lag ein Streitfall aus Frankreich zugrunde. Dabei hatte ein Handelsunternehmen die Saatgutkooperative Kokopelli wegen des Handels mit „alten“ Gemüsesorten zu einem Schadenersatz von 50.000 Euro verklagt. Dieser war nach Meinung des Handelsunternehmens illegal. Der Fall war dem EuGH zur Klärung vorgelegt worden. (hm)


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Den Volltext des Urteils finden Sie hier...

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.