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Sachsen-Anhalt plant Sondererlaubnis für Feldmausbekämpfung

Landwirte in einigen Kreisen in Sachsen-Anhalt können eventuell bald per Ausnahmeregelung Ratron-Feldmausköder mit dem seit 2010 in der EU verbotenen Wirkstoff Chlorphacinon ausbringen. Das Umweltministerium soll eine entsprechende befristete Sondergenehmigung beantragt haben, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirte in einigen Kreisen in Sachsen-Anhalt können eventuell bald per Ausnahmeregelung Ratron-Feldmausköder mit dem seit 2010 in der EU verbotenen Wirkstoff Chlorphacinon ausbringen. Das Umweltministerium soll eine entsprechende befristete Sondergenehmigung beantragt haben, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Damit hätten die Betriebe erstmals ein wirksames Mittel gegen die enorme Populationsexplosion bei den Mäusen in der Hand, die 2012 erhebliche Schäden an den Kulturen verursacht hat.

 

Nicht einverstanden mit einer Freigabe ist allerdings der Naturschutzbund Sachsen-Anhalt (Nabu). Er rief das Ministerium auf, nicht von biologischer Vielfalt, Nachhaltigkeit, Artenschutz und europäischer Verantwortung zu sprechen, während andererseits „verantwortungslos mit Giften in der offenen Landschaft experimentiert" werde.

 

Auf Nachfrage der Zeitung bei der Landwirten stellten diese klar, dass jeder, der Mäuseköder ausbringen wolle, trotzdem einen Antrag beim Amt für Landwirtschaft stellen müsse. Von dort käme dann ein Kontrolleur,  der vor Ort über die Genehmigung entscheide. Und die gebe es ohnehin nur für eine bestimmte Hektargröße. (ad)

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