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Sachsen-Anhalt: Umweltsensibles Grünland auf FFH-Gebiete beschränken
Sachsen-Anhalt reagiert auf die Kritik an der Gebietskulisse für umweltsensibles Dauergrünland und ein damit verbundenes Umwandlungs- und Umbruchverbot.
Sachsen-Anhalt reagiert auf die Kritik an der Gebietskulisse für umweltsensibles Dauergrünland und ein damit verbundenes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Eine pauschale Ausweisung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten als umweltsensibel sei nach EU-Recht nicht erforderlich und fachlich gesehen nicht gerechtfertigt, heißt in einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für ein Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, der am Freitag im Bundesrat vorgelegt werden soll.
Stattdessen schlägt das Land vor, umweltsensibles Dauergrünland auf Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) sowie auf Grünland in Torf- und Feuchtgebieten in der Natura-2000-Kulisse zu begrenzen. Natura 2000 umfasse FFH-Gebiete, die unter anderem wegen ihrer Pflanzenzusammensetzung geschützt seien, heißt es in der Begründung. Dem sollte dem Antrag zufolge auch mit einem Grünlandumbruchverbot Rechnung getragen werden. Torf- und Feuchtgebieten sei ebenfalls eine besondere ökologische Bedeutung und Rolle im Klimaschutz zuzuweisen. Diese Gebiete seien im Zuge der Diskussion um einen neuen Cross Compliance-Standard bereits ermittelt worden.
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens sieht in dem Vorschlag einen gangbaren Weg für Landwirtschaft und Naturschutz. Zudem werde er den Anforderungen an eine einfache verwaltungsmäßige Handhabung gerecht. AgE