Sachsen-Anhalt will Bodenmarkt Regulierung durchbringen
Sachsen-Anhalt bereitet eine Bundesratsinitiative zur Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts vor. Sie zielt auf Share Deals ab. Rückenwind gibt es vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert (Grüne) schiebt eine Bundesratsinitiative zum Bodenmarkt an. Darin sollen die Länder die Bundesregierung auffordern, sie bei der Novellierung ihrer Grundstücksverkehrsgesetze zu unterstützen. Konkret schlägt Dalbert nach Informationen von top agrar die Abschaffung der doppelten Grunderwerbsteuer beim Vorkaufsrecht durch die Siedlungs- und Landgesellschaften vor. Außerdem setzt sich Sachsen-Anhalt für eine Verringerung der 95-%-Grenze ein, unterhalb der Steuerfreiheit beim Kauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften gilt. Das soll zu einer verbesserten Gleichbehandlung von Anteilsverkäufen und direktem Grunderwerb und damit zu einer größeren Steuergerechtigkeit führen. Dritter Punkt der Initiative ist eine Verbesserung der Transparenz auf dem Bodenmarkt durch bundeseinheitliche Vorgaben bei der statistischen Erfassung von landwirtschaftlichen Kauf- und Pachtverträgen.
Stimmen sammeln in den Ländern
Für die Bundesratsinitiative ist Dalbert auf die Stimmen anderer Bundesländer angewiesen. Laut dem Agrarministerium in Magdeburg kommen mehrere Länder in Betracht, die ihre Bodengesetzgebung überarbeiten wollen. Einen festen Zeitplan gibt es für die Bundesratsinitiative Bodenmarkt aber noch nicht. Noch seien die Abstimmungen nicht beendet, heißt es gegenüber top agrar weiter.
Zweiter Anlauf für Agrarstrukturgesetz
In Sachsen-Anhalt arbeitet eine Arbeitsgruppe der regierungstragenden Fraktionen (CDU, SPD und Grüne) seit längerem an einem Agrarstrukturgesetz, dass die Landesregierung im Koalitionsvertrag im Jahr 2016 angekündigt hatte. Dalberts Amtsvorgänger Dr. Hermann Onko Aeikens (CDU), der mittlerweile Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ist, war an einem Agrarstrukturgesetz im Jahr 2015 gescheitert.
Bund macht Druck auf Länder
Derweil treibt Aeikens die Bodenmarktpolitik nun im BMEL weiter voran. Dafür hatte das BMEL den Fachbereich Bodenrecht personell und organisatorisch gestärkt. Weil die Länder jedoch zuständig für das Bodenrecht sind, will das BMEL den Druck auf sie erhöhen, damit diese ihre Grundstückverkehrsgesetze auf share deals erweitern und diese ähnlich behandeln wie den normalen Flächenverkauf mit Landwirte Privileg. Den Ländern bietet das BMEL dafür rechtliche Unterstützung an. Das bezeichnet nun das Land Sachsen-Anhalt für seine Initiative als „hilfreich“.
BMF arbeitet an Reform der Grunderwerbssteuer
Das Bundesfinanzministerium arbeitet bereits an der Reform der Grunderwerbssteuer, die auch eine Hürde für die share deals bringen soll. Sie soll noch im ersten Halbjahr 2019 in die parlamentarischen Beratungen gehen. Laut den Finanzern soll die Grenze für die Steuerfreiheit von 95 auf 90 % sinken und die Haltefrist für den kleineren Anteilshalter soll von 5 auf 10 Jahre verlängert werden. Das geht dem BMEL aber bisher nicht weit genug. Es argumentiert, dass auch nur 90 % der Anteile zu haben, keine Hürde für landwirtschaftsferne Investoren sei. Auch eine Haltefrist von 10 Jahren sieht das BMEL noch kritisch, weil der Einstieg in Agrarimmobilien sowieso auf Langfristigkeit ausgelegt ist. Das BMEL schlägt daher eine quotierte Grunderwerbsteuer vor. Danach soll jemand, der 75 % Anteile kauft, auch auf die 75 % Grunderwerbsteuer zahlen.
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Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert (Grüne) schiebt eine Bundesratsinitiative zum Bodenmarkt an. Darin sollen die Länder die Bundesregierung auffordern, sie bei der Novellierung ihrer Grundstücksverkehrsgesetze zu unterstützen. Konkret schlägt Dalbert nach Informationen von top agrar die Abschaffung der doppelten Grunderwerbsteuer beim Vorkaufsrecht durch die Siedlungs- und Landgesellschaften vor. Außerdem setzt sich Sachsen-Anhalt für eine Verringerung der 95-%-Grenze ein, unterhalb der Steuerfreiheit beim Kauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften gilt. Das soll zu einer verbesserten Gleichbehandlung von Anteilsverkäufen und direktem Grunderwerb und damit zu einer größeren Steuergerechtigkeit führen. Dritter Punkt der Initiative ist eine Verbesserung der Transparenz auf dem Bodenmarkt durch bundeseinheitliche Vorgaben bei der statistischen Erfassung von landwirtschaftlichen Kauf- und Pachtverträgen.
Stimmen sammeln in den Ländern
Für die Bundesratsinitiative ist Dalbert auf die Stimmen anderer Bundesländer angewiesen. Laut dem Agrarministerium in Magdeburg kommen mehrere Länder in Betracht, die ihre Bodengesetzgebung überarbeiten wollen. Einen festen Zeitplan gibt es für die Bundesratsinitiative Bodenmarkt aber noch nicht. Noch seien die Abstimmungen nicht beendet, heißt es gegenüber top agrar weiter.
Zweiter Anlauf für Agrarstrukturgesetz
In Sachsen-Anhalt arbeitet eine Arbeitsgruppe der regierungstragenden Fraktionen (CDU, SPD und Grüne) seit längerem an einem Agrarstrukturgesetz, dass die Landesregierung im Koalitionsvertrag im Jahr 2016 angekündigt hatte. Dalberts Amtsvorgänger Dr. Hermann Onko Aeikens (CDU), der mittlerweile Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ist, war an einem Agrarstrukturgesetz im Jahr 2015 gescheitert.
Bund macht Druck auf Länder
Derweil treibt Aeikens die Bodenmarktpolitik nun im BMEL weiter voran. Dafür hatte das BMEL den Fachbereich Bodenrecht personell und organisatorisch gestärkt. Weil die Länder jedoch zuständig für das Bodenrecht sind, will das BMEL den Druck auf sie erhöhen, damit diese ihre Grundstückverkehrsgesetze auf share deals erweitern und diese ähnlich behandeln wie den normalen Flächenverkauf mit Landwirte Privileg. Den Ländern bietet das BMEL dafür rechtliche Unterstützung an. Das bezeichnet nun das Land Sachsen-Anhalt für seine Initiative als „hilfreich“.
BMF arbeitet an Reform der Grunderwerbssteuer
Das Bundesfinanzministerium arbeitet bereits an der Reform der Grunderwerbssteuer, die auch eine Hürde für die share deals bringen soll. Sie soll noch im ersten Halbjahr 2019 in die parlamentarischen Beratungen gehen. Laut den Finanzern soll die Grenze für die Steuerfreiheit von 95 auf 90 % sinken und die Haltefrist für den kleineren Anteilshalter soll von 5 auf 10 Jahre verlängert werden. Das geht dem BMEL aber bisher nicht weit genug. Es argumentiert, dass auch nur 90 % der Anteile zu haben, keine Hürde für landwirtschaftsferne Investoren sei. Auch eine Haltefrist von 10 Jahren sieht das BMEL noch kritisch, weil der Einstieg in Agrarimmobilien sowieso auf Langfristigkeit ausgelegt ist. Das BMEL schlägt daher eine quotierte Grunderwerbsteuer vor. Danach soll jemand, der 75 % Anteile kauft, auch auf die 75 % Grunderwerbsteuer zahlen.