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2023 bis 2027

Sachsen beschließt GAP-Strategieplan samt seiner Maßnahmen

2023 bis 2027 fließen insgesamt 718 Mio. € in die sächsische Landwirtschaft, von denen der Freistaat rund 100 Mio. € kofinanziert. Nach harten Verhandlungen fällt auch die ELER-Förderung höher aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Das sächsische Kabinett hat am 1. Februar den Bericht des Agrarministeriums zum GAP-Strategieplan zur Kenntnis genommen und damit die Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Im Förderzeitraum 2023 bis 2027 fließen insgesamt 718 Mio. € in die sächsische Landwirtschaft, von denen der Freistaat rund 100 Mio. € kofinanziert.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther erinnerte an die harten Verhandlungen in der Agrarministerkonferenz und den dort beschlossenen Einstieg in den Umstieg der Agrarförderung – weg von der Förderung nach Fläche hin zu einer Förderung, die den Einsatz für Umwelt und Gemeinwohl honoriert. Die Bauern erhielten dadurch Planungssicherheit und Einkommensperspektiven. Zudem sei der Weg zur Transformation und Ökologisierung der Landwirtschaft geebnet. Herbe Einschnitte wie die sogenannte Kappung und Degression habe man verhindern und den Rückgang des »Ost-Bonus« der ELER-Mittel deutlich abmildern können.

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8 % ELER-Förderung statt 5,4 % durchgesetzt!

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hatte im März 2021 die innerdeutsche ELER-Mittelverteilung für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen. Dabei wurde ein AMK-Beschluss aus dem Jahr 2013 umgesetzt, der deutliche Mittelrückgänge für Sachsen und die übrigen ostdeutschen Länder bedeutet hätte. Sachsen hätten demnach nur noch 5,4 % der bundesdeutschen ELER-Mittel zugestanden, erinnert Günther. „Den sächsischen Verhandlern gelang es, rund 8 % für die sächsische Landwirtschaft zu sichern. Das entspricht einer jährlichen Summe von rund 87 Mio. €“, freut sich der Minister.

Sächsische Förderschwerpunkte im Rahmen der GAP sind insbesondere Erhalt und Verbesserung der Artenvielfalt, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM), ökologischer Landbau, regionale Wertschöpfung, Investitionen in artgerechte Tierhaltung, Existenzgründungen und Hofnachfolgen und die Entwicklung des ländlichen Raums (LEADER).

Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wird zunächst bis einschließlich 2025 angeboten. Damit nahm das SMEKUL eine Forderung der berufsständischen Vertreter auf.

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