Knapp zwei Jahre nach der Blockade der Müller-Molkerei in Leppersdorf durch Landwirte, hauptsächlich organisiert im BDM, hat das Landgericht Bautzen heute ein erstes Teilurteil gefällt. Dem Urteil zufolge steht der Müller-Tochter Sachensmilch für die tagelange Blockade der Molkerei in Leppersdorf im Juni 2008 ein Anspruch auf Schadensersatz zu, da wirtschaftliche Einbußen in Kauf genommen werden mussten.
Die Höhe des Schadensersatz wird in einem zweiten Teilurteil bestimmt. Die Sachsenmilch hatte den Schaden bislang immer mit 620.409 € angegeben. Die Schadenssumme setzt sich dabei aus entgangenem Gewinn und entstandenen Zusatzkosten zusammen. Das Landgericht will nun zur Schadensfestsetzung ein Gutachten einholen. Sachsenmilch muss dazu 25 000 Euro beisteuern.
Erneute Blockade-Aktionen vor der Sachsenmilch dürfen dem Gericht zufolge künftig nicht mehr durchgeführt werden. Die Blockade sei eine verbotene Geschäftsschädigung und keine Demonstration. Dem BDM-Vorstand wurde bei Zuwiderhandlung bzw. entsprechenden Appellen an Dritte mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro bzw. Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gedroht.
Ende November vergangenen Jahres war eine gütliche Einigung gescheitert, weil die Positionen der beiden Parteien zu weit auseinander lagen, erklärt der MDR weiter. Die zur Unternehmensgruppe Müller gehörende Sachsenmilch AG hatte gegen den BDM, weitere Verbände und einzelne Milchbauern verklagt.
Der BDM kündigte unterdessen an gegen das Urteil Berufung einzulegen. Man werde sich nicht das Demonstrationsrecht nehmen lassen und einen Maulkorb verpassen lassen, so der BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. Für Montag, den 3. Mai 2010, plant der BDM eine Demonstration vor der Sachsenmilch in Leppersdorf an. Die Demonstration ist angemeldet.
Aktueller Stand Montag: 150 Milchbauern demonstrieren gegen Müller-Milch (3.5.2010)