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Sachverständigenrat empfiehlt anteiligen Preisdeckel für Industrieunternehmen

Damit die Wirtschaft nicht unter den rekordhohen Gaspreisen einknickt, sollen Unternehmen ab 1. Januar 2023 für 70 % ihres Verbrauches nur 7 Cent/KWh zahlen.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Kombination von Entlastungen und Sparanreizen sind zentrale Elemente des Zwischenberichts der Expertenkommission Erdgas und Wärme, die heute in Berlin vorgestellt wurden. Für Unternehmen sehen die Empfehlungen der Kommission ab dem 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 im Regelfall eine Deckelung des Beschaffungspreises für 70 % der im Jahr 2021 verbrauchten Gasmengen bei 7 Cent/KWh netto vor. Für die verbleibenden Mengen an zugekauftem Erdgas gilt der volle Marktpreis. So soll eine Anreizkomponente für weitere Einsparungen gewährleistet sein. Die Unternehmen müssen die Teilnahme an dem Programm öffentlich machen. Zudem ist die Förderung an den Standorterhalt geknüpft.

Anspruchsberechtigt wären laut dem Sachverständigenrat „industrielle Gaskunden“. Zumindest die gashungrige Düngemittelindustrie und Großmolkereien dürften also von dieser Regelung profitieren. Eine Doppelförderung soll allerdings vermieden werden, so der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Prof. Siegfried Russwurm, als einer der drei Vorsitzenden des Sachverständigenrates.

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Milchindustrie könnte profitieren

Der Milchindustrieverband (MIV) ist vorsichtig optimistisch, was die Wirkung des Pakets angeht, sollte es von der Bundesregierung so umgesetzt werden. „Das Expertenpapier ist ein schneller Versuch der Hilfestellung“, kommentierte MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. Sollte es aber funktionieren, könne die Molkereiwirtschaft davon profitieren. Insbesondere Unternehmen, die den „fuel switch“, also den Wechsel zwischen verschiedenen Brennstoffarten, schaffen, werde das sehr entgegenkommen.

Für Privatkunden sowie alle anderen Verbraucher - was Landwirte und andere Unternehmen mit einschließt - empfehlen die Sachverständigen der Bundesregierung die vollständige Übernahmen des Dezemberabschlags für den Gasbezug und ab März 2023 eine Preisdeckelung für 80 % des Verbrauches bei 12 Cent/KWh brutto. Auch hier soll für den Rest der Verbrauchsmenge der volle Preis fällig werden.

Für landwirtschaftliche Verbraucher wichtig: Die Unterstützung aus der Gaspreisbremse wird lediglich für Erdgas gewährt. Die Nutzung von Flüssiggas fällt nicht darunter. Auch Heizöl-Kunden gehen leer aus.

Die Gaspreisbremse soll aus dem 200 Milliarden-Fond finanziert werden, den die Bundesregierung Ende September zur Entlastung von Bevölkerung und Wirtschaft in Aussicht gestellt hatte. Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass für das heute vorgestellte Paket mindestens 95 Mrd € veranschlagt werden müssen.

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