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Neues Umweltgutachten

Sachverständigenrat fordert Ökologisierung der EU-Agrarpolitik

Wissenschaftliche Umweltberater der Bundesregierung halten den deutschen Ansatz im Gewässerschutz für ungeeignet. Aus ihrer Sicht fehlen Verbindlichkeit und politischer Wille.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat gefordert, Belange des Umweltschutzes stärker in der europäischen Agrarpolitik zu berücksichtigen. Für die Ökologisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) müssten endlich entscheidende Schritte gegangen werden, heißt es im jüngsten Umweltgutachten des Gremiums, das Mitte Mai vorgelegt wurde.

Die bisherigen Anstrengungen, Umwelt- und Naturschutz stärker in der Agrarpolitik zu berücksichtigen, seien unzureichend, um die notwendigen ökologischen Veränderungen anzustoßen. Im Lichte des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) müssten Belange des Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsschutzes sowohl in der GAP konkretisiert als auch im Vollzug der Mitgliedstaaten konsequenter berücksichtigt werden, verlangen die Sachverständigen.

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Zukünftig sollten öffentliche Gelder für die Bereitstellung öffentlicher Güter in diesen Bereichen eingesetzt werden. Laut SRU hat die Europäische Union im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 bis 2020 insgesamt 39 % ihres Gesamtbudgets für den Haushaltstitel „Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen“ ausgegeben; davon seien 97 % in die GAP geflossen.

Im Zeitraum 2014 bis 2020 seien rund 239 Mrd Euro an Direktzahlungen ausgeschüttet worden. Zugleich habe das Greening der Ersten Säule wenig zum Schutz der Biodiversität beigetragen. Einen wichtigen Ansatzpunkt für Fortschritte beim Umwelt- und Naturschutz sieht der Sachverständigenrat im Gewässerschutz. Die GAP sollte diesen deutlich stärker berücksichtigen und auf eine ökologische Gewässerentwicklung ausgerichtet werden.

Gewässerschutz mangelhaft

Eine zentrale Rolle beim Schutz der Gewässer kommt dem Gutachten zufolge der Wasserrahmenrichtlinie zu. Diese verpflichte die EU-Mitgliedstaaten, bis spätestens 2027 alle europäischen Gewässer in einen definierten „guten Zustand“ zu versetzen.

Deutschland ist laut SRU allerdings „weit“ davon entfernt, die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Im Jahr 2015 seien 92 % der bewerteten Oberflächenwasserkörper in keinem „guten ökologischen Zustand“ gewesen. Kein einziger Oberflächenwasserkörper in Deutschland sei derzeit in einem „guten chemischen Zustand“, und viele untersuchte Gewässer seien übermäßig mit Nährstoffen, Pflanzenschutzmitteln und anderen Schadstoffen belastet.

Es zeichne sich nicht ab, dass eine Trendwende des Zustands der Gewässer bis 2027 gelingen werde. Die Sachverständigen führen dies unter anderem darauf zurück, dass in Deutschland für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie vor allem auf Freiwilligkeit und Kooperation gesetzt werde. Dem Gewässerschutz und der Gewässerentwicklung mangele es daher an der notwendigen Verbindlichkeit; außerdem fehle ein starker politischer Wille, „dem Thema das notwendige Gewicht zu verleihen“.

Neue Gemeinschaftsaufgabe

Hürden bei der Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie sieht der SRU vor allem in der mangelnden Verfügbarkeit von Flächen für die Gewässererholung, unzureichenden Ressourcen für die ökologische Gewässerentwicklung sowie mangelnder Akzeptanz für entsprechende Maßnahmen.

Dringend erforderlich ist es nach Ansicht der Sachverständigen, mehr Flächen für die ökologische Gewässerentwicklung verfügbar zu machen. Wesentliches Instrument dafür sei eine Fachplanung, die den Flächenbedarf und Wege zur Flächensicherung konkret und nachvollziehbar benenne. Wenn ein Flächenerwerb auf privatrechtlicher Basis nicht möglich sei, kämen Flurbereinigungsmaßnahmen in Betracht.

Dem SRU zufolge sollte beispielsweise über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) eine Finanzierung des Flächenerwerbs ermöglicht werden. Bund und Ländern legt das Gremium außerdem nahe, mittelfristig eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Natur-, Gewässer- und Hochwasserschutz“ auf den Weg zu bringen. Nicht zuletzt sollten die Länder zu einer besseren Nutzung nationaler und europäischer Finanzierungsinstrumente beitragen.

Für ein CO2-Budget

An die Bundesregierung richtet der SRU die Empfehlung, ein mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbares deutsches CO2-Budget zu benennen. Diese Vorgabe sollte weder die Treibhausgasbudgets des Bundesklimaschutzgesetzes noch die Emissionsreduktionsziele für bestimmte Jahre ersetzen, sondern der Bewertung der gesetzten Ziele und geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Pariser Klimaziele dienen.

Die Einführung eines CO2-Budgets als Grundlage und Steuerungsgröße der nationalen Klimapolitik würde nach Ansicht des SRU helfen, solche Zusammenhänge sichtbar zu machen, angemessene Ziele zu formulieren sowie Reduktionsschritte besser und transparenter bewerten zu können. Mit Blick auf die Einhaltung dieses Budgets sollte Holzbiomasse dem Sachverständigenrat zufolge nur dann energetisch genutzt werden, wenn die Nutzung nachweislich eine positive Klimabilanz aufweise und die Produktion der Biomasse nachhaltig erfolge. Beides sei oftmals nicht der Fall, da Holz ein flächenintensiver und ineffizienter Energieträger sei, der bei Verbrennung CO2 emittiere.

Das Gutachten des Sachverständigenrates zum Nachlesen gibt es hier.

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