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Sägewerk Klausner verklagt NRW auf 56 Mio. Euro Schadenersatz

Auf rund 56 Mio. Euro Schadenersatz hat das österreichische Holzunternehmen Klausner die Landesregierung NRW vor dem Landgericht Münster verklagt. Der Säger pocht auf die Einhaltung eines Liefervertrages aus dem Jahr 2009. Damals hatte der Orkan Kyrill schlagartig große Mengen Holz auf den Markt geworfen.

Lesezeit: 3 Minuten

Auf rund 56 Mio. Euro Schadenersatz hat das österreichische Holzunternehmen Klausner die Landesregierung NRW vor dem Landgericht Münster verklagt. Der Säger pocht auf die Einhaltung eines Liefervertrages aus dem Jahr 2009.

 

Damals hatte der Orkan Kyrill schlagartig große Mengen Holz auf den Markt geworfen. Aus Furcht vor massiven Preiseinbrüchen hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung daher mit den Österreichern einen langfristigen Abnahmevertrag vereinbart. Bis zum Jahr 2014 sollten jährlich 500.000 fm Fichtenholz zu einem aus heutiger Sicht sehr günstigen Fixpreis von 75 Euro/fm in die deutschen Sägewerke der Tiroler in Sachsen und Thüringen gehen.

 

Als Klausner in den Monaten danach aber kaum noch Holz abgenommen habe, weil die Marktpreise für Rundholz nach dem Sturm spürbar sanken und auch die Zahlungen aufgrund geringer Liquidität nur noch mit Verspätung kamen, sei das Land vom Vertrag zurückgetreten, rechtfertigt die Landesregierung ihren damaligen Entschluss für die Aufhebung der Vereinbarung. 2012, als der Holzpreis jedoch wieder auf rund 96 Euro angestiegen sei, habe Klausner dann plötzlich vor Gericht wieder auf Einhaltung des Kontraktes gepocht, heißt es aus Düsseldorf.

 

Die Österreicher wiederum sehen sich als Geschädigte und untermauern ihre Ansprüche mit der Pleite eines ihrer Sägewerke, die durch die ausbleibende Holzlieferung aus NRW verursacht worden sein soll. Sie werfen dem Land vor, von den heute höheren Holzpreisen profitieren zu wollen und daher den Vertrag unter Vorwänden einseitig beendet zu haben.


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OLG Hamm gab Klausner recht


Das Oberlandesgericht Hamm hatte bereits im Dezember entschieden, dass die Verträge korrekt waren und das Land bis 2014 jährlich 500.000 fm Frischholz liefern müsste. Der Lieferanspruch bestehe auch dann, wenn das die Kapazitäten des Waldes in Nordrhein-Westfalen überschreitet (Az. 2 U 52/12), so die Richter. Mittlerweile steht fest, dass mehr als das Doppelte hätte gefällt werden müssen, um den Vertrag zu erfüllen. Stellt sich also die Frage, ob das der Landesregierung nicht klar war. 


Mathias Herbst-Hüttemann von Hüttemann-Holz in Olsberg hat da so seine eigene Erklärung. In den Westfälischen Nachrichten sagt er, im Düsseldorfer Umweltministerium hätten 2009 „viele Studierte“ diese unerfüllbaren Verträge „wie Hilfsschüler“ ausgearbeitet. „Jeder Waldarbeiter im Sauerland ist zuverlässiger.“ Abzugeben hat er jedenfalls keinen Stamm.


Sauerländer Sägewerke: Lieber Strafe zahlen als Holz liefern!


Das Netzwerk mittelständischer Holzverarbeitungsbetriebe „Team-Timber“ aus dem Hochsauerlandkreis sieht unterdessen schwere Zeiten auf die NRW-Sägereien zukommen. Denn sollte Klausner recht bekommen und die noch ausstehenden Rundholzlieferungen einfordern, könnte die Existenz der mittelständischen Holzverarbeitungsbetriebe in NRW auf dem Spiel stehen, hieß es dazu vor einiger Zeit im Wochenblatt Westfalen-Lippe. „Dann bleibt für die heimische Sägeindustrie kaum mehr Holz übrig. Wir sind dann von der Holzversorgung abgeschnitten“, meinte Dr. Hubertus Weber, Geschäftsführer von Team-Timber.

 

„Eine Entschädigungszahlung für die nicht zu leistenden Holzlieferungen erscheint uns hier trotz aller Wettbewerbsverzerrung als die am wenigsten schmerzhafte Lösung“, so Weber. „Wir erwarten von der Politik, dass sie ihre Gestaltungsspielräume ausreizt, um nachhaltigen Schaden von der Holzwirtschaft in NRW abzuwenden.“ (ad)

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