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Bauernverband verärgert

Saisonarbeit: DGB wirft Bauern Missachtung von Sozial- und Infektionsschutz vor

Gewerkschafter verurteilen die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung auf 102 Tage und werfen den Bauern vor, die Erntehelfer auszubeuten. Der BWV reagiert verärgert.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz/Saarland wirft der Landwirtschaft vor, die Sozialversorgung und den Infektionsschutz für Erntehelfer nicht ernst zu nehmen.

Im Juni 2020 seien z.B. 9.457 Erntehelfer ohne Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung auf den Feldern in Rheinland-Pfalz beschäftigt gewesen. Und auch in diesem zweiten Corona-Jahr habe die Bundesregierung die eigentlich auf 70 Tage begrenzte Frist, innerhalb der die Erntehelfer sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können, ausgeweitet – auf insgesamt 102 Tage und trotz Pandemie.

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Dietmar Muscheid, Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, kritisiert, dass es den Bauern weiterhin nur darum gehe, dass die Erntehelfer möglichst billig arbeiten. „Die Bundesregierung ist auch dieses Jahr vor der Landwirtschaftslobby eingeknickt und öffnet Tür und Tor, um die Sozialversicherungspflicht für vier Monate zu umgehen. Wir lehnen diese missbrauchsanfällige Regelung ab. Sie war ursprünglich für die Ferienzeit von Schülern und Studenten gedacht. Darauf muss sie auch wieder begrenzt werden“, fordert der Gewerkschafter.

Unhygienische und zu enge Unterkünfte?

Auch in diesem Jahr würden die Unterkünfte wieder überbelegt sein, würden Sanitäreinrichtungen Mangelware und unhygienisch sein, würden die Hygiene- und Infektionsschutzregeln nicht eingehalten und zu wenig kontrolliert, prognostiziert Muscheid: „Wegen Corona müssen Schlafräume eigentlich einzeln belegt werden. Aber auch da lässt die Bundesregierung Schlupflöcher: Wenn eine Einzelbelegung nicht möglich ist, dann darf mit einer halbierten Belegungsdichte einfach weitergearbeitet werden. Beschäftigte müssten nachts in einem Doppel- oder Vierbettzimmer schlafen, ohne zu wissen, ob Ihre Kollegen sie vielleicht anstecken. Wenn wir hier vor Ort nicht bald Zustände wie in der Fleischwirtschaft haben wollen, dann brauchen die Beschäftigten besseren Schutz. Zumindest für die Dauer der Pandemie muss eine zwingende Unterbringung in Einzelzimmern gelten.“

Forderungen

Der DGB fordert Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Tag der Beschäftigung, einen schlagkräftigen Arbeits- und Infektionsschutz und das Ende von Mindestlohnbetrug sowie miesen und überteuerten Unterkünften. „Wenn die Zustände weiter menschenunwürdig bleiben, dann finden wir bald niemanden mehr, der auf deutschen Feldern arbeiten will. Schon jetzt werben die Betriebe vermehrt in Drittstaaten wie Moldau oder Georgien an“, gibt Muscheid zu bedenken.

Er fordert, dass Arbeitgeber an der Verhandlungstisch mit der zuständigen Branchengewerkschaft IG BAU kommen: „Wir brauchen einen Flächentarifvertrag, in dem die Rechte der Beschäftigten verbindlich abgesichert sind.“

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BWV: "Schlag ins Gesicht aller Bauern!"

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) weist die Aussagen in aller Deutlichkeit zurück. Die unberechtigte Pauschalkritik des DGB sei ein Schlag ins Gesicht für die Betriebe. Mit großem finanziellen und persönlichem Einsatz würden sichere Arbeitsbedingungen für Saisonarbeitskräfte in Zeiten von Corona geschaffen und gleichzeitig die Versorgung mit regional erzeugten, gesunden und hochwertigen Lebensmitteln gesichert.

Landwirte und Winzer müssten bereits seit dem Beginn der Pandemie ein umfangreiches Hygienekonzept beachten, das in vielen Punkten weit über das Verlangte in anderen Branchen hinausgeht, stellt der Verband klar. So gehörten ein negativer Coronatest im Rahmen der Einreise, eine Arbeitsquarantäne zu Beginn der Tätigkeit sowie das Arbeiten und Wohnen in kleinen, festen Teams schon seit Monaten zum Standard in der Landwirtschaft. Außerdem hatten viele Betriebe im südlichen Rheinland-Pfalz bereits vor Einführung der Testpflicht ihren Saisonarbeitskräften freiwillig regelmäßige Tests angeboten.

102 Tage ja gerade wegen Corona besser als nur 70

Vollkommen unverständlich ist aus Sicht des BWV zudem die Ablehnung der Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung durch den DGB, da dies eine wichtige Maßnahme im Sinne der Pandemiebekämpfung sei. Saisonarbeitskräfte können dadurch über einen längeren Zeitraum in den Betrieben arbeiten, es kommt zu weniger Personalwechsel in den Betrieben, zu weniger Mobilität und in der Konsequenz zu einem reduzierten Infektionsrisiko.

Dass mit der Ausweitung der 70-Tage-Regelung auch eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung des Arbeitnehmers eingeführt wurde, unterschlage der DGB-Vorsitzende.

Erstaunlich seien die Aussagen insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Landwirtschaft mit den bisherigen Maßnahmen erfolgreich Ausbrüche wie in anderen Branchen verhindert werden konnten.

Darüber hinaus haben die Betriebe laut BWV die Winterpause genutzt, um die Organisationsstrukturen und betriebsinternen Abläufe noch weiter zu verbessern und teilweise erhebliche Investitionen in zusätzliche Unterkünfte getätigt. Dies sei sowohl im Sinne der Mitarbeiter, als auch im Sinne der Pandemiebekämpfung.

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