Derzeit ist es grundsätzlich nicht möglich, Saisonarbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland zu beschäftigen. Aufgrund der sinkenden Anzahl der für Saisontätigkeiten in Landwirtschaft und Weinbau zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte wird jedoch immer wieder und mittlerweile verstärkt die Forderung gestellt, dass der deutsche Arbeitsmarkt für Saisonarbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern, zum Beispiel aus der Ukraine, geöffnet werden solle, berichtet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau.
Hierzu müsste eine bilaterale Vereinbarung mit den entsprechenden Staaten mit Deutschland abgeschlossen werden. Momentan finden laut der Bundesagentur für Arbeit Gespräche mit der Ukraine, Serbien, Moldawien, Albanien und Mazedonien statt. Mit diesen Ländern sollen ggf. solche bilateralen Vereinbarungen geschlossen werden. Mit Weißrussland finden nach dem Kenntnisstand des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Nassau keine Gespräche statt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. und dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Rheinland-Nassau Kontakt aufgenommen, um zu ermitteln, wie hoch der Bedarf an Saisonarbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern in der Landwirtschaft und im Weinbau ist.
Der Arbeitgeberverband bittet die landwirtschaftlichen und weinbaulichen Arbeitgeberbetriebe deshalb um Rückmeldung, wie viele ausländische Saisonarbeitskräfte derzeit bei ihnen beschäftigt sind. Des Weiteren bittet der Verband um Mitteilung über die Zukunftsplanung der jeweiligen Betriebe bezüglich der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.
Außerdem wären Rückmeldungen wichtig, ob Interesse an der Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitern aus Drittstaaten besteht und, sofern dies der Fall ist, wie hoch der Bedarf an ausländischen Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten in den jeweiligen Betrieben ist und wie dieser Bedarf sich voraussichtlich entwickeln wird.
Die Rückmeldung kann per Mail an wolbeck@bwv-net.de oder telefonisch an 0261 9885 1321 erfolgen. Der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband möchte der Bundesagentur für Arbeit eine fundierte Rückantwort geben. Die Rückmeldung sollte bis zum 15.05.2019 eingegangen sein. Die Rückantwort an die Bundesagentur für Arbeit eilt, da das Verfahren mit den Nicht-EU-Ländern zeitnah in Gang gesetzt werden soll.