Agrarministerin Julia Klöckner hat in Verhandlungen mit dem Bundesarbeitsministerium erreicht, dass aufgrund der Corona-Pandemie auch dieses Jahr die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ausgeweitet wird. Das wurde am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Nach Ostern wird der Bundestag über die Ausweitung beraten. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung ausländischen Erntehelfern bis zu 115 Tage Aufenthalt gestattet.
Die Maßnahme sei einerseits ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln. Denn insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus sind die Landwirte auf Arbeitskräfte angewiesen, so das BMEL. Schon heute importiere Deutschland rund 70 % Obst und rund 60 % Gemüse.
Meldepflicht für Erntehelfer
Um sicherzustellen, dass kurzfristig Beschäftigte auch tatsächlich über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen, soll für diese Beschäftigten eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung des Arbeitnehmers eingeführt werden. Als privat krankenversichert soll ein kurzfristig Beschäftigter auch gelten, wenn er über seinen Arbeitgeber für die Zeit der Beschäftigung über eine private Gruppenversicherung abgesichert ist und dadurch die notwendige Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist.
Zudem soll der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten. So kann er beurteilen, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden bzw. wann diese überschritten sind. Das schaffe die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber.
Bauernverband begrüßt Ausweitung
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßt die Ausweitung der Zeitgrenze von 70 auf 102 Arbeitstage für kurzfristig Beschäftigte: „Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe, um auch in Coronazeiten die Versorgung der Bevölkerung mit frischen und hochwertigen Lebensmitteln gewährleisten zu können.“
Ebenso begrüßt der Deutsche Bauernverband die Rückmeldung der Knappschaft an die Betriebe, ob bereits eine Vorbeschäftigung bei einem anderem Arbeitgeber vorliegt. „Diese Regelung schafft zusätzliche Rechtsicherheit für unsere Betriebe“, so Rukwied. Einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz hält man beim DBV für selbstverständlich. „Es ist in der Praxis üblich, dass für versicherungsfrei beschäftigte ausländische Saisonkräfte ein private Krankenversicherung abgeschlossen wird“, erklärt Bauernpräsident Rukwied.