Mit der neuen Verordnung werden Einreise und Quarantäne in Sachen Coronavirus nun umfassend und bundesweit geregelt. Die bereits bestehenden Einreise-, Test- und Nachweispflichten gelten fort, zusätzlich werden die bislang in Verantwortung der Länder liegenden Vorschriften zur Einreisequarantäne bundeseinheitlich geregelt. Das geht aus einem Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) hervor, das top agrar vorliegt.
Für einreisende Saisonkräfte gilt nun folgendes:
Einreise
Genesene und vollständig geimpfte Personen haben die gleichen Rechte wie getestete Personen. Entsprechend brauchen osteuropäische Saisonkräfte, die genesen oder geimpft aus einem Risikogebiet (aktuell z.B. Polen, Rumänien und Ungarn) oder einem Hochinzidenzgebiet (aktuell z.B. Kroatien) einreisen, kein negatives Testergebnis mehr. Etwas anders gilt für Personen, die aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen. Sie müssen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, bei Einreise ein negatives Testergebnis nachweisen.
Nachweise über ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung akzeptieren die zuständigen Stellen derzeit nur in Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch. Die Möglichkeit, die Nachweise z.B. auch in Polnisch oder Rumänisch zu erbringen, wird aktuell noch geprüft.
Arbeitsquarantäne
Es gibt weiterhin die Möglichkeit einer Arbeitsquarantäne für den Fall, dass Saisonkräfte aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet einreisen. Das gilt jetzt auch wieder für Nordrhein-Westfalen, wo zwischenzeitlich keine Arbeitsquarantäne möglich war.
Bei einem Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet ist allerdings keine Arbeitsquarantäne möglich. In diesen Fällen gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Einzelheiten zeigt folgende Übersicht aus der gemeinsamen Auslegungshilfe der zuständigen Bundesministerien: