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topplus ++Update: 28.05, 17 Uhr++

Saisonkräfte: Erleichterungen für Einreisende aus Rumänien und der Slowakei

Für Saisonarbeiter aus Rumänien und der Slowakei entfällt die Nachweis- und Quarantänepflicht. Frankreich, Kroatien und Slowenien sind nur noch "Risikogebiete", andere bleiben Hochinzidenzgebiete.

Lesezeit: 3 Minuten

Rumänien und die Slowakei gelten seit dem 23. Mai nicht mehr als Risikogebiet im Sinne der Corona-Einreiseverordnung. Die Folgen:

Update: Auch Polen, Ungarn und Bulgarien sind seit Freitag (28.05) keine Risikogebiete mehr.

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Für einreisende Saisonkräfte aus diesen Staaten entfallen damit die Einreisemeldung, die Nachweis- und Quarantänepflicht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist aber ein negativer Corona-Test vor dem Abflug erforderlich. Das berichtet Marion von Chamier vom Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft in Münster.

Reisen die Saisonkräfte auf dem Landweg an, sollten sie insbesondere beim Transit durch Ungarn, immer noch einen Arbeitsvertrag mitführen, um nachweisen zu können, dass Deutschland das Reiseziel ist. Denn eine Einreise nach Ungarn selbst ist nach Auskunft der Botschaft weiterhin begrenzt.

Risikogebiete

Frankreich, Kroatien und Slowenien, die bislang als Hochinzidenzgebiete galten, gelten seit dem 23. Mai nur noch als Risikogebiete. Wesentliche Folge ist, dass Saisonkräfte sich bereits bei der Einreise freitesten können und eine anschließende Quarantäne damit nicht mehr erforderlich ist. Eine Einreiseanmeldung ist weiterhin notwendig.

Derzeit ebenfalls als Risikogebiete gelten: Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kosovo, Lettland, Montenegro, Polen, Serbien, Tschechien, Ukraine und Ungarn.

Hochinzidenzgebiete

Folgende Staaten gelten derzeit noch als Hochinzidenzgebiete: Georgien, Litauen, Niederlande und Türkei. Für einreisende Saisonkräfte aus diesen Staaten besteht eine Einreisemeldepflicht, eine Nachweispflicht (Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis) sowie eine Quarantänepflicht, wobei eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne durch Vorlage eines Genesenen-, Impf- oder Testnachweises möglich ist. Die zugrunde liegende Testung darf dabei frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.

Rückreise nach Polen und Rumänien

Bei Einreise nach Polen über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Bei Einreise aus EU-Ländern (einschließlich Deutschland) besteht eine Quarantänepflicht für 10 Tage, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind u.a. Personen, die

  • bei Einreise einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (eine spätere Freitestung ist ebenfalls möglich),
  • eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
  • innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19 Erkrankung durchlaufen haben.

Deutschland ist in Rumänien aktuell (Stand 21. Mai 2021) als sog. "gelbe Zone " eingestuft. Für (Rück)Reisende, die aus einem Land der gelben Zone, also auch aus Deutschland, nach Rumänien einreisen, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Diese können die Einreisenden am zehnten Tag verlassen, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Keine Quarantänepflicht besteht für Personen, die

  • bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden istoder
  • gegen das Coronavirus geimpft sind und bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist (Nachweis erforderlich!).
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