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Saisonkräfte und Corona: Was jetzt für Einreise, Quarantäne & Co. gilt

Derzeit können osteuropäische Saisonkräfte aus allen Ländern einreisen. Sie müssen allerdings diverse Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten einhalten - die Details.

Lesezeit: 4 Minuten

Aktuell können osteuropäische Saisonkräfte grundsätzlich nach Deutschland einreisen. Je nach Reiseroute müssen sie allerdings besondere Regeln beachten. Marion von Chamier, Arbeitgeberverband der westfälisch-lippischen Land- und Forstwirtschaft, informiert.

Durchreise möglich

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Ungarn gestattet die Durchreise auf ausgewiesenen Routen, wenn die Saisonkräfte keine Covid-spezifische Symptome zeigen, eine Transitberechtigung für das Zielland vorweisen können und die Durchreise 24 Stunden nicht überschreitet.

Eine reine Durchreise durch Österreich ist ohne Einschränkung möglich, wohl aber benötigen die Saisonkräfte ein Transitformular.

Verschärfte Regelungen gelten bei der Einreise aus Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirolnach Deutschland. Denn Tschechien, Tirol und auch die Slowakei sind seit dem 14.02.2021 als Virusvariantengebieten eingestuft.

Einreise aus Tschechien und Tirol

Aus Tschechien und Tirol dürfen deshalb v.a. nur noch deutsche Staatsangehörige sowie Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland einreisen. Dazu gehören auch landwirtschaftliche Saisonkräfte, ´wenn sie während der Beschäftigung in vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkünften wohnen. Wichtig dabei ist, dass die einreisenden Saisonkräfte neben dem Arbeitsvertrag den Werkmietvertrag bei sich führen.

Die o.g. Regelungen gelten nach Auskunft der Bundespolizei übrigens auch für Personen, die zwar nicht aus einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet stammen (z.B. aus Ungarn, Kroatien), die aber Tschechien, Tirol oder die Slowakei durchreisen – auch wenn dies ohne Zwischenaufenthalt geschieht.

Grenzen sollen offen bleiben

Grenzschließungen für Saisonkräfte will die Politik in dieser Saison übrigens verhindern, auch bei stärkerer Verbreitung von Coronavirus-Mutationen. Das geht aus einer schriftliche Stellungnahme des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor. Dies sollten Sie auch Ihren Saisonkräften signalisieren!

Digitaler Einreiseantrag ist Pflicht

Einreisende aus Risikogebieten (z.B. Rumänien, Kroatien, Polen) sowie aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich vor der Einreise mit Hilfe der Digitalen Einreiseanmeldung registrieren (DEA-Nachweis). Damit erhält das jeweilige Gesundheitsamt in Deutschland die notwendigen Informationen für mögliche Quarantänepflichten. Außerdem müssen Saisonkräfte den DEA-Nachweis für Kontrollen durch Beförderungsunternehmen und ggf. beim Grenzübertritt jederzeit vorlegen können.

Das Formular zur DEA-Anmeldung gibt es in verschieden Sprachen. Sowohl die Saisonkraft als auch der Arbeitgeber kann die Anmeldung vornehmen. Falls die DEA-Anmeldung technisch nicht möglich sein sollte, ist eine Ersatzmitteilung in Papierform möglich. Diese Mitteilung muss dann bei Inanspruchnahme eines Busunternehmens an dieses übermittelt werden und nach Einreise unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.

Sowohl DEA-Anmeldung und auch Papierantrag finden Sie unter www.einreiseanmeldung.de.

Testpflichten vor bzw. bei Einreise

Für einreisende Saisonkräfte gelten die allgemein gültigen Testpflichten:

  • Saisonkräfte, die aus einem Risikogebiet einreisen, müssen sich 48 Stunden vor Einreise bzw. unmittelbar danach mit einem PCR- oder Schnell-Test testen lassen. Spätestens 48 Stunden nach Einreise muss das Test-Ergebnis vorliegen und ggf. auf Aufforderung dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

    PCR-Tests müssen von medizinisch geschultem Personal vorgenommen werden und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Schnelltests können dagegen von medizinisch geschulten und befugten Dienstleistern vorgenommen werden, auch auf Ihrem Betrieb. Im letzteren Fall lassen Sie sich unbedingt die entsprechende Lizenz des Dienstleisters zeigen.



  • Saisonkräfte, die aus Gebieten mit besonders hohen Inzidenzen oder Virusvarianteneinreisen (z.B. Tschechien, Slowenien, Westbalkan), müssen vor Einreise nachweisen können, dass sie keine Corona-Infektion haben. Der Testnachweis muss auf Papier oder als elektronisches Dokument vorliegen – in deutscher, englischer oder französischer Sprache.



  • Weitere Infos dazu finden Sie unter www.rki.de

Zusätzliche Quarantäne

Einreisende aus Risiko-, Hochrisiko- und Virusvariantengebieten müssen grundsätzlich eine 10-tägige Quarantäne einhalten – auch dann, wenn ein negativer Test vorliegt. Ab dem 5. Tag nach Einreise kann die Quarantäne beendet werden, wenn ein (zweiter) negativer PCR-Test vorliegt.

Während dieser „Einreise“-Quarantäne gibt es für Saisonkräfte nach wie vor die Möglichkeit einer Arbeitsquarantäne, wobei der Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme der zuständigen Behörde vor Beginn anzeigen muss und die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren sollte.

Etwas anderes gilt in Nordrhein-Westfalen: Für Einreisende, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, gibt es keine Quarantänepflicht und damit auch keine Arbeitsquarantäne. Arbeitgeber können die entsprechenden Saisonkräfte also direkt ohne Einschränkungen einsetzen. Liegt jedoch kein negativer Test vor, gilt für Betroffene eine Quarantänepflicht (keine Arbeitsquarantäne) bis ein negativer Test vorliegt.

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