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Sammelantrag für Direktzahlungen ab jetzt nur noch digital

Ab dem Antragsjahr 2018 gilt bundesweit die Verpflichtung zur geobasierten Antragstellung (geo-spatial aid application, kurz GSAA). Das bedeutet, dass alle landwirtschaftlichen Parzellen digital erfasst werden müssen. Dazu gehören auch die ökologischen Vorrangflächen und Cross-Compliance-relevante Landschaftselementen.

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Ab dem Antragsjahr 2018 gilt bundesweit die Verpflichtung zur geobasierten Antragstellung (geo-spatial aid application, kurz GSAA). Das bedeutet, dass alle landwirtschaftlichen Parzellen digital erfasst werden müssen.


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Dazu gehören auch die ökologischen Vorrangflächen und Cross-Compliance-relevante Landschaftselementen (CC-LEs). In Bezug auf die geobasierte Antragstellung ergeben sich für Antragsteller aus Brandenburg und Berlin keine Änderungen, wenn sie ausschließlich Flächen in Brandenburg und Berlin bewirtschaften, teilt das Potsdamer Landwirtschaftsministerium mit.


Infos für Landwirte in Berlin-Brandenburg


Der Sammelantrag auf Agrarförderung muss für Antragsteller mit Betriebssitz in Brandenburg und Berlin im Antragssystem von Brandenburg und Berlin gestellt werden ( https://www.agrarantrag-bb.de/). Grundsätzlich gilt: Alle landwirtschaftlich genutzten Flächen sind in dem Bundesland grafisch einzuzeichnen, in dem diese gelegen sind. Die in Brandenburg und Berlin gelegenen Flächen müssen im Antragssystem von Brandenburg und Berlin digital eingezeichnet werden, unabhängig davon, ob der Betriebssitz des Antragstellers in Brandenburg und Berlin oder in einem anderen Bundesland liegt. Sofern Vorjahresdaten vorliegen, werden diese vorgetragen und können zur Antragstellung 2018 übernommen oder bearbeitet werden.


Die in einem anderen Bundesland gelegenen Flächen müssen in dem Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes digital eingezeichnet werden (beispielsweise in Schleswig-Holstein unter https://elsa.schleswig-holstein.de/). Ein deutschlandweiter Datenaustausch zwischen den Bundesländern erfolgt zentral über die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID).


Eine Übersicht sowie Informationen zu den Antragssystemen in Deutschland erhalten Antragsteller unter https://www.zi-daten.de/gsaa-adress.html. Dort sind die verwendeten Antragssysteme der Bundesländer, die Anmeldevoraussetzungen sowie die Kontaktdaten der zuständigen Stellen je Bundesland aufgeführt. Eine Registrierung ist vor der erstmaligen Nutzung in den meisten Bundesländern erforderlich. Antragsteller sollten deshalb frühzeitig Kontakt mit den für sie zuständigen Stellen in dem jeweiligen Bundesland aufnehmen, in dem sich ihre zu beantragenden Flächen befinden.


Zur Erfassung der Stammdaten muss ein Antragsteller für die Region Brandenburg/Berlin vor der erstmaligen Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Landwirtschaftsbehörde aufnehmen. In Brandenburg sind das die Ämter für Landwirtschaft in den Landkreisen, für Berlin das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF, Referat 41). Die Datenerfassung und -verarbeitung benötigt in der Regel ein bis zwei Tage.

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