„Die aktuell bekannt gewordenen Überlegungen aus dem Hause von Umweltministerin Hendricks sind ein massiver Schlag gegen die Entwicklungspotenziale unserer viehhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe und der Landwirtschaft insgesamt. Hierfür besteht überhaupt kein Anlass“ so Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes in einer ersten Stellungnahme.
Das Bundesumweltministerium will künftig größere Tierhaltungsanlagen im Außenbereich auch auf eigener Fläche des Unternehmers nur noch dann zulassen, wenn ein gemeindlicher Bebauungsplan ebendies ausdrücklich vorsieht. „Wer nur den Applaus anderer und deren Kritik an größeren Bauvorhaben zur Richtschnur seines politischen Handelns macht, für den geht Populismus vor Expertise. Aktuell hat gerade eine Studie der Universität Göttingen eindeutig festgestellt, dass Tierschutz, Tierwohl und Umweltschutz nicht von der Bestandsgröße abhängig sind“ so Conzen.
Zudem sei das aktuelle planerische Gestaltungsinstrumentarium der Kommunen für die Bauleitplanung absolut ausreichend. Wer ebendies zusätzlich aufbausche, solle auch den Mut aufbringen, dem Verbraucher mitzuteilen, dass Wurst, Fleisch und Milch künftig aus dem Ausland komme.
Die Möglichkeit für Landwirte, im Außenbereich zu bauen, ist auch aus Sicht von DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Nutztierhaltung in Deutschland stattfinden kann. „Die Privilegierung ist kein Freibrief. Das Baurecht, die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Immissionsschutzrecht bieten bereits jetzt alle Instrumente, um nicht nur öffentliche Belange durchzusetzen, sondern auch die Weiterentwicklung von Betrieben auszubremsen." Krüsken erinnert an die zuletzt 2014 verschärften Vorschriften, die bereits zu einem drastischen Rückgang von Stallneubauten geführt hätten.
Wie Conzen hält auch er es für unangemessene Wahlkampfpolemik, wenn mit solchen Vorschlägen der Eindruck erweckt wird, dass die Landwirte im Außenbereich ohne Vorschriften bauen könnten. Was Krüsken noch sagte, lesen Sie unten in der BMEL-Meldung vom 24. August...