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Schmidts Gentechnikgesetz passiert das Kabinett

Das Bundeskabinett hat die Neuerungen im Gentechnikgesetz des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) verabschiedet. Es sieht ein flächendeckendes Anbauverbot vor, wenn sich alle Bundesländer und sechs Bundesminister einig sind. Kritik kommt sowohl vom Deutschen Bauernverband wie von den Grünen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeskabinett hat die Neuerungen im Gentechnikgesetz des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) verabschiedet. Es sieht ein flächendeckendes Anbauverbot vor, wenn sich alle Bundesländer und sechs Bundesminister einig sind. Kritik kommt sowohl vom Deutschen Bauernverband wie von den Grünen.


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Am Mittwoch hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum Gentechnikgesetz von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) verabschiedet. Dieser zeigte sich im Anschluss vor Journalisten damit sehr zufrieden. „Mit dem Gesetzentwurf stellen wir langfristig ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik sicher“, sagte Schmidt. Er sieht damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt. Dort hatten die Regierungspartner hinein geschrieben: „Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an“. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf sei ein guter und rechtssicherer Kompromiss gelungen, so Schmidt weiter.


Schmidt weist Kritik zurück


Kritik von den Ländern, insbesondere der grünen Agrarminister, kann Schmidt daran nicht nachvollziehen. Die Länder seien im Vorfeld bei der Erstellung des Gesetzentwurfes mit einbezogen gewesen, so Schmidt. Er erwarte daher nun, dass das weitere Gesetzgebungsverfahren „einen guten und erfolgreichen Weg gehen wird“. Schmidt hält die Beteiligung aller Bundesländer und von sechs Bundesministerien an der Entscheidung für ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen für den rechtlich sichersten Weg. Die Kritiker des Gesetzes halten diese Bedingungen für kompliziert und fürchten einen Flickenteppich an Regelungen für jedes Bundesland. Außerdem trauen sie dem traditionell gentechnikfreundlichen Forschungsministerium kein Ja zu einem Anbauverbot zu und sehen daher Schmidts Weg zur Einigung gefährdet.


Forschung bleibt erlaubt


Das Forschungsministerium selbst bestätigte in Berlin, dass es den Kabinettsbeschluss des Gentechnikgesetzes mittrage. Der Sprecher von Forschungsministerin Johanna Wanka sagte, dass der Anbau zugelassener GVO Pflanzen für Forschungszwecke weiterhin erlaubt sei. Über das Gentechnikgesetz muss nun noch der Bundestag entscheiden. Da es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, muss der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen, kann aber dessen Inkrafttreten verzögern.


Opposition drängt SPD zu Änderungen


Die Grünen forderten derweil die SPD auf, das Gesetz im Bundestag noch zu Fall zu bringen. Sie plädieren für ein schärferes und auf Bundesebene einheitlicheres Verbot für GV-Pflanzen. „Barbara Hendricks und ihre Partei müssen jetzt wenigstens deutliche Nachbesserungen durchsetzen, bevor die SPD dem Gesetz auch im Bundestag zustimmt“, sagte Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch die Linke kritisiert das Gesetz: „Trotz breiter Kritik hat die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der weder Rechtssicherheit noch Rechtsfrieden schafft“, sagte Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linken.


DBV befürchtet Flickenteppich an Regelungen


Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) ist mit dem Gentechnikgesetz nicht zufrieden. Aus seiner Sicht schaffen die „komplizierten Regelungen“ in Deutschland „einen Flickenteppich beim Anbau von GVO-Pflanzen“. Das überaus komplizierte Verfahren gebe auch einzelnen Bundesländern die Möglichkeit zum Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen. „Dieses Szenario ist nach Einschätzung des DBV weder für die ‚ohne Gentechnik-Produktionskette‘ noch für diejenigen sinnvoll und praktikabel, die mit Gentechnik arbeiten“, heißt es beim DBV. Außerdem werde eines der Grundprinzipien des gemeinsamen EU-Binnenmarktes in Frage gestellt, so der DBV. Im EU-Binnenmarkt jedoch müssten alle Marktteilnehmer unter den gleichen Voraussetzungen wirtschaften können. Der DBV plädiert daher für eine einheitliche bundesweite Regelung. Durch die unterschiedliche Anwendung in den Bundesländern bestehe die Gefahr, dass der gesellschaftliche Diskurs um die Technologie unnötig stark polarisiert werde, so der DBV.


Anbauzulassungen in Brüssel stehen bevor


Derzeit ist der Anbau von GV-Pflanzen in Deutschland nicht möglich. Deutschland ist für sechs GV-Maissorten als Anbaufläche ausgenommen. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt kündigte an, dass er auch für die in der EU bereits anstehenden Anbauzulassungsverfahren für GVO Pflanzen eine Ausnahme für Deutschland beantragen will.

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