Natura-2000-Gebiete werden künftig in Sachsen-Anhalt in einem beschleunigten Verfahren ausgewiesen. Wie das Magdeburger Landwirtschaftsministerium mitteilte, stimmte das sachsen-anhaltinische Kabinett einem von Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens vorgelegten Entwurf zur entsprechenden Änderung des Landesnaturschutzgesetzes zu.
Danach sollen die Schutz- und Erhaltensziele und entsprechende konkretisierende Regelungen künftig überwiegend über eine flächendeckend geltende Landesverordnung festgelegt werden, statt die Gebiete wie bisher einzeln auszuweisen.
„Mit der Landesverordnung stoßen wir ein umfassendes Beteiligungsverfahren an, das Landnutzer- und Eigentümer, die Berufsverbände und die anerkannten Naturschutzvereinigungen einbezieht“, erläuterte Aeikens. So komme man schneller zum Ziel, ohne die Beteiligungsrechte der Betroffenen zu reduzieren.
Eine Beschleunigung gegenüber der Durchführung klassischer Naturschutzgebietsverordnungen wird nach Angaben des Ministeriums dadurch erreicht, dass die Einbeziehung der Landnutzer und -eigentümer, der Verbände, Kommunen und Unternehmen jetzt in einem umfassenden Beteiligungsverfahren für alle Natura-2000-Gebiete erfolgen kann.
Wichtige Teile des Verfahrens seien die Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes, die Auslegung in den Kommunen sowie Informations- und Erörterungstermine mit den Betroffenen. Wesentliche Verfahrensschritte ließen sich somit auf ein notwendiges Mindestmaß beschränken, ohne dass die Beteiligung der Rechte der Betroffenen reduziert werde, betonte das Agrarressort.