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Scholz will noch 2018 Eckpunkte zur Grundsteuerreform aufsetzen
Bundesfinanzminister Olaf Scholz will noch 2018 ein Eckpunktepapier für eine Grundsteuerreform vorlegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, die Bemessung der Grundsteuer neu zu regeln. Seitdem werden verschiedene Modelle diskutiert.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz will noch 2018 ein Eckpunktepapier für eine Grundsteuerreform vorlegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, die Bemessung der Grundsteuer neu zu regeln. Seitdem werden verschiedene Modelle diskutiert.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den weiteren zeitlichen Rahmen für die Reform der Grundsteuer in den Grundzügen abgesteckt. Bis Ende des Jahres solle ein "Eckpunktepapier" diskutiert werden, "um sicherzustellen, dass die Finanz- und Planungshoheit der Kommunen auch in Zukunft gewährleistet ist", sagte Scholz laut der Immobilienzeitung in seiner Haushaltsrede vor dem Bundestag. "Es ist gut, dass alle Beteiligten, die Länder und der Bund, sich einig sind, dass wir diese Reform nicht für höhere Einnahmen nutzen wollen, sondern ausschließlich dafür, die Grundsteuer gerechter und verfassungsgemäßer zu gestalten", zitiert die Immobilienzeitung den Finanzminister weiter.
Notwendig ist die Reform, da das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres die bisherige Regelung gekippt hat. Seitdem wird über mögliche Modelle für die Reform diskutiert. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereitet derzeit die Reform vor, indem etwa ermittelt wird, welche Aufgaben unabhängig von der Modellentscheidung erledigt werden müssen.
In den vergangenen Monaten wurde bereits mehrfach Kritik am schleppenden Fortgang des Reformprozesses laut. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 für die Findung einer neuen Regelung auferlegt. Die reformierte Grundsteuer muss dann anschließend bis Ende 2024 greifen.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Auf sie entfallen rund 20 Prozent aller Gemeindesteuern. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B unbebaute und bebaute Grundstücke. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, eine Grundsteuer C einzuführen. Sie soll es Kommunen erlauben, Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren.