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Niederlande

Schouten befürwortet Einführung eines EU-Tierschutzlabels

Bundesagrarministerin Julia Klöckner bekommt bei ihrer Forderung nach einem EU-weiten Tierschutzlabel Unterstützung aus den Niederlanden. Das dortige Beter Leven-Siegel ist schon ein Erfolg.

Lesezeit: 2 Minuten

Die niederländische Landwirtschaftsministerin Carola Schouten will sich auf der informellen Sitzung des Agrarministerrats der Europäischen Union am Dienstag dieser Woche für die Entwicklung eines EU-weiten Tierschutzlabels aussprechen und damit den Plan der deutschen Ratspräsidentschaft unterstützen.

Wie die Ressortchefin in einem Brief an die Zweite Kammer des Parlaments in Den Haag erklärte, sollten dabei auch erfolgreiche private Label wie das niederländische „Beter Leven“-Siegel berücksichtigt werden. Dafür müssten auf EU-Ebene passende Kriterien und Einstufungen geschaffen werden.

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Zu beachten seien beispielsweise die Produktionsbedingungen und das Tierschutzniveau in der gesamten Vermarktungskette einschließlich Transport und Schlachtung, schreibt die Ministerin. Die Anforderungen müssten streng genug sein, damit auch tatsächlich von einem verbesserten Tierschutz die Rede sein könne. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass die Erzeuger angemessene Erlöse für Produkte erzielten, die den hohen Anforderungen genügten.

Mit Blick auf Regeln für Nutztiertransporte aus EU-Mitgliedstaaten in Drittländer hält Schouten die Einrichtung einer zentralen und verlässlichen Instanz zur Beurteilung von entsprechenden Rastplätzen für notwendig. Bislang gingen die EU-Länder hier sehr unterschiedlich vor; dies hätten intensive Gespräche mit Fachleuten in Deutschland, Frankreich, Irland, Österreich und Dänemark ergeben.

Außerdem seien für die Zukunft weitere Verbesserungen der Transportbedingungen und bei der Handhabung bestehender Vorschriften für innergemeinschaftliche Tiertransporte anzustreben. Lebendtiertransporte sollten nach Ansicht der Ministerin möglichst durch Fleischtransporte ersetzt werden.

Darüber hinaus plädiert Schouten für eine Begrenzung der maximalen Dauer von Schlachttier- und Kälbertransporten auf acht Stunden. Darüber hinaus müsse deutlicher geregelt werden, dass Tiere bei Außentemperaturen von mehr als 30 °C in Fahrzeugen ohne Kühlsystem nicht länger als acht Stunden transportiert werden dürften.

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