Die EU-Mitgliedsstaaten wollen den Schutzstatus des Wolfes im EU-Recht herabsetzen. Mit dem Votum der EU-Botschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter folgen die EU-Länder einem Vorschlag der EU-Kommission.
Das will die EU-Kommission beim Wolf
Die hatte Anfang März vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes in der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Dies ist notwendig, um die EU-Gesetzgebung an die aktualisierte Berner Konvention anzupassen, die seit dem 7. März 2025 in Kraft ist.
Wolfsbejagung: Mehr Freiheiten für die EU-Länder
Mit der Änderung der FFH-Richtlinie sollen die 27 EU-Mitgliedstaaten mehr Flexibilität im Wolfsmanagement bekommen. Unter anderem könnten sie Abschüsse leichter genehmigen oder den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Population der Wölfe weiterhin streng überwachen sollen. Sie müssten auch weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand sicherzustellen.
Änderung könnte zeitnah in Kraft treten
Im Mai will das Europaparlament über den Kommissionsvorschlag abstimmen. Findet dieser ohne Änderungen eine Mehrheit unter den Abgeordneten, tritt die Änderung der FFH-Richtlinie in Kraft. Sogenannte Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, dem Rat der Mitgliedstaaten und dem Europaparlament wären dann nicht nötig.