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Schwein verhungert: Geständnis bewahrt Landwirt vor Tierhaltungsverbot

Die Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat einen 44-jährigen Landwirt aus Westmittelfranken zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach damals als Bewährungsauflage ein dreijähriges Tierhaltungsverbot aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat einen 44-jährigen Landwirt aus Westmittelfranken zu 1800 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Neustadt/Aisch im Oktober 2017 zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach damals als Bewährungsauflage ein dreijähriges Tierhaltungsverbot aus. Dagegen wehrte sich der Bauer jetzt erfolgreich im Berufungsverfahren.


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Wie die Nürnberger Zeitung berichtet, sollen auf dem Hof bereits 2015 zwei Kühe an Entkräftung gestorben sein. Nun entdeckten Polizei und Amtstierarzt einen Schweine-Kadaver in einem Stall, der nach Wissen des Veterinärs eigentlich schon lange nicht mehr in Benutzung war. Offenbar habe der Bauer das Tier dort versteckt, vermuten Beobachter.


"Der Landwirt war uns nicht als Schweinehalter bekannt", sagte der Amtstierarzt laut der Zeitung im Zeugenstand. Das Tier sei bis auf die Knochen abgemagert und unter einem rostigen Gitter eingeklemmt gewesen, heißt es. Eine Sektion ergab, dass das Tier an Hunger, Durst und Krankheiten verendet sein muss.


Eigentlicher Auslöser der Hofüberprüfung war allerdings eine Kontrolle der zwei Hofhunde. Die Exfrau des Angeklagten hatte die Behörden informiert, dass die Tiere in einem völlig verdreckten Zwinger eingesperrt seien und nie rausgelassen würden. Der Landwirt sagte vor Gericht, er würde jeden Tag „Futter reintun“. Er hätte halt sehr viel Arbeit.


Im Verfahren ging es aber hauptsächlich um das Schwein. Vor dem Amtsgericht hatte der Bauer nach Informationen der Zeitung noch behauptet, jemand wäre in seinen Stall geschlichen und hätte das Schwein vergiftet. Nun räumte er ein, sich tatsächlich nicht um das Tier gekümmert zu haben.


Hintergrund für das plötzliche Geständnis war, dass sich die Prozessbeteiligten darauf geeinigt hatten, die Berufung auf die Rechtsfolgen zu beschränken. In diesem Fall gilt der Schuldspruch des Amtsgerichts, nur die Strafhöhe wird neu verhandelt. Diese darf dann jedoch nicht höher ausfallen, als in der ersten Instanz. Ohne die Berufungsbeschränkung und das Geständnis wäre bei einem Schuldspruch am Ende ein Tierhaltungsverbot nicht ausgeschlossen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.


Der 44-Jährige will nach eigenen Angaben jetzt mit einer Ziegenhaltung neu durchstarten und hat bereits 50 Tiere im Stall. Ein Tierhaltungsverbot hätte die Existenz seines Mandanten vernichtet, habe der Verteidiger zuvor argumentiert. Der Richter gab zum Abschlus den Behörden den Rat, den Hof im Auge zu behalten.

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