Am 7. März stimmen die Eidgenossen in der Schweiz über die Einführung von so genannte Tieranwälten in allen Kantonen ab. Diese Anwälte sollen Tierschutzverstöße verhindern und werden bei einem Strafverfahren eingeschaltet. So würden fachlich gerechte Urteile im Sinne der Verbraucher gefällt, berichtet die Zeitung "Schweizer Bauer". Dementsprechend zeigten sich die großen Tierhaltungsbetriebe verunsichert und lehnten das Vorhaben entschieden ab, heißt es weiter. Zusätzliche Kontrollen auf den Höfen soll es nicht geben, allerdings sieht der Schweizer Bauernverband die Kompetenz der Landwirte in Frage gestellt. "Wir können gut auf einen Tieranwalt verzichten, da Tierquälerei auch ohne diesen anzeigepflichtig ist", erklärte Ferdi Hodel, Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbandes der Zeitung. Er sei nicht gegen Tierschutz, sondern gegen unnötige Bürokratie, das Aufblähen der Verwaltung und gegen höhere Kosten. "Das Problem ist aber, dass am Schluss der Tierschutz doch meistens auf die Bauern zielt", gibt Hodel zu bedenken. Wenn z.B. Kühe im Winter auf der Weide stehen, dann seien immer wieder Konsumenten überzeugt, dies sei Tierquälerei und drohten mit dem Tieranwalt.
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Schweiz stimmt über Tieranwälte ab
Am 7. März stimmen die Eidgenossen in der Schweiz über die Einführung von so genannte Tieranwälten in allen Kantonen ab. Diese Anwälte sollen Tierschutzverstöße verhindern und werden bei einem Strafverfahren eingeschaltet. So würden fachlich gerechte Urteile im Sinne der Verbraucher gefällt, berichtet die Zeitung "Schweizer Bauer".
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