In den Schweizer Orten Trun und Landwies ist in den vergangenen Monaten ein Wolf in Ställe eingedrungen. Für die örtlichen Bauern ergibt sich damit eine völlig neue Situation, da sich der Herdenschutz bislang ausschließlich auf die Alpweiden konzentrierte. Wenn er jetzt aber in Ortschaften angreift, dürften sich Halter kleinerer Schafbestände fragen, ob sich die aufwändigen Schutzmaßnahmen für sie noch lohnen.
Bei einer Mitgliederversammlung des Bündener Bauernverbandes wurde nun kürzlich intensiv über eine Novellierung des Jagdgesetzes sowie den Abschuss des Problemwolfes diskutiert. Nach aktueller Regelung darf ein Wolf aber nur erlegt werden, wenn er 25 Tiere im Monat tötet oder 35 in drei Monaten. Den Nachweis dafür müssen in der Schweiz Spuren und Laboranalysen liefern, was aufwändig und langwierig ist. Weitere Voraussetzung: Die Schafe müssen mit Zäunen geschützt sein. „Die Ställe bei uns im Dorf sind aber offen zur Weide hin“, prangerte ein betroffener Schafhalter an.
Die Behörden haben jetzt einen Wolfsrüden im Visier, der nachweislich Anfang des Jahres schon 40 Schafe gerissen haben soll. Er ist zum Abschuss freigegeben.
Wenig Hoffnung macht unterdessen ein Ausbilder von Herdenschutzhunden: So sei die Integration der Hunde anspruchsvoll und gelinge nicht immer. Gerade im Winter, wenn die Hunde mit der Herde im Stall seien, gebe es Probleme. Und auch Zäune seien kein Hindernis für den Wolf. Er soll problemlos über 90 cm Elektrozäune springen, wissen Praktiker zu berichten.