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Sengl hält Schutz des bayerischen Grundwassers für unzureichend

Die Grünen im bayerischen Landtag halten den Schutz des heimischen Grundwassers für „völlig unzureichend“. Konkret warf die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, Gisela Sengl, der Landesregierung in München vor, der Landwirtschaft nicht ausreichend Auflagen zur Minderung der Nitratwerte im Grundwasser aufzuerlegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Grünen im bayerischen Landtag halten den Schutz des heimischen Grundwassers für „völlig unzureichend“. Konkret warf die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, Gisela Sengl, der Landesregierung in München vor, der Landwirtschaft nicht ausreichend Auflagen zur Minderung der Nitratwerte im Grundwasser aufzuerlegen.


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Im Wahljahr traue sich die CSU nicht an die Landwirte ran, obwohl zu viel Nitrat im Grundwasser sei, monierte Sengl. Zudem hätten die sogenannten „ergänzenden Maßnahmen“, die Bayern nun auf den Weg bringe, allesamt freiwilligen Charakter.


Die Grünen-Politikern warf der Landesregierung sogar Vertuschung vor. Zur Begründung führte sie an, dass die Zahl der Gebiete in Bayern, für die das Landesamt für Umwelt (LFU) hohe Nitratbelastungen im Grundwasser melde, inzwischen deutlich niedriger ausfalle als noch 2013. Dabei lägen die Nitratwerte noch immer über den erlaubten Schwellenwerten.


Das bayerische Umweltministerium hatte auf eine schriftliche Anfrage Sengls mitgeteilt, dass der Freistaat eine Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung erlassen werde. Diese werde für „rote Gebiete“, in denen der Grundwasserkörper eine bestimmte Nitratbelastung aufweise, zusätzliche Maßnahmen vorschreiben. Rot seien alle Gebiete, die laut Zustandsbeurteilung aus dem Jahr 2015 hinsichtlich Nitrat im „schlechten chemischen Zustand“ seien.


Die damalige Beurteilung „Zielerreichung bis 2021 unwahrscheinlich“ führe dagegen nicht zu einer Einstufung als rot, erläuterte das Ressort. Für diese Grundwasserkörper seien im Rahmen der Maßnahmenprogramme nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union „ergänzende Maßnahmen“ vorgesehen. Diese würden in Verantwortung der Landwirtschaftsverwaltung geplant, umgesetzt und finanziert. Sie seien so konzipiert, dass eine Gefährdung der Zielerreichung ausgeschlossen werden könne.

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