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Was sich für mehr Flächen mit Agroforst ändern muss

Agroforstsysteme können landwirtschaftliche Bewirtschaftung und Klimaschutz zusammen bringen. Von einer flächenstarken Verbreitung von Agroforstsystemen ist Deutschland noch weit entfernt.

Lesezeit: 5 Minuten

Seit Januar 2023 können in Deutschland Agroforstsysteme rechtssicher angelegt werden. Gerade für die Klimaanpassung der Landwirtschaft können die Gehölzstreifen einen wertvollen Beitrag leisten. Bund und Länder haben sich im deutschen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgenommen, eine Agroforstgehölzfläche von 25.000 ha im Jahr 2023 und von 200.000 ha bis 2026 zu etablieren.

Ökoregelung zum Agroforst greift nicht

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Doch von diesen Zielen ist die Praxis noch meilenweit entfernt. Aktuell liegt die Fläche mit Agroforstsystemen deutschlandweit maximal bei 1.000 ha, sagt Dr. Christian Böhm, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Fachverbandes für Agroforstwirtschaft (DeFAF) gegenüber top agrar. Offizielle Zahlen gibt es noch nicht.

Mit dem Prämienantrag 2023 konnten die Betriebe zwar erstmals die Ökoregelung 3, Beibehaltung von Agroforst auf Ackerland und Dauergrünland, beantragen. Aber selbst von den wenigen Betrieben, die bereits Agroforstflächen angelegt haben, konnten wohl Zweidrittel nicht an dieser Ökoregelung teilnehmen, schätzt Böhm.

Der Grund dafür liegt bei der fehlenden Förderung für die Neuanlage in der Ländern und den komplizierten Anforderungen, die der Bund an die Ökoregelung zur Beibehaltung von Agroforst stellt. Sie passen nicht zu den meisten Agroforstsystemen, die es schon gibt und machen teilweise weder ökologisch noch für die landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen Sinn, erläutert Böhm. „Mit den Betrieben, mit denen wir in Kontakt stehen, war die Antragstellung sehr schwierig“, sagt er.

Damit sich das ändert, hat der Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) in dieser Woche einen offenen Brief an alle zuständigen Agrar- und Umweltministerien von Bund und Ländern geschrieben. Darin machen die Verbände konkrete Vorschläge, wie die Anlage von Agroforstsystemen verstärkt gefördert werden kann. Unterstützt werden die Forderungen durch Akteure aus Wissenschaft und Gesellschaft und 99 mitzeichnende Verbände und Institutionen.

Länder sollen Neuanlage unterstützen

Anders als von Bund und Ländern bei den Verhandlungen zur neuen Agrarförderperiode 2023 versprochen, gibt es laut Böhm nur in Bayern bisher eine planungssichere Förderung für die Neuanlage von Agroforstsystemen. Die Vorgaben der EU zur GAP ab 2023 lassen allerdings eine Förderung der Investitionskosten bis zu 100 % zu.

Die Verbände fordern daher, die Anlage von Agroforstsystemen in allen Bundesländern zu fördern. Dafür schlagen sie vor, die Investitionskosten der ersten 10 ha Agroforstgehölzfläche eines jeden Betriebes zu 100 %, jene der weiteren 10 ha zu mindestens 80 % und die der darüberhinausgehenden Flächen zu mindestens 50 % zu fördern.

Abstände zu Wegen und Feldrändern streichen

Bei der bundesweit seit 2023 bestehenden Förderung für die Beibehaltung von Agroforst auf Ackerland und Grünland über die Ökoregelung 3 stehen den Betrieben die vorgegebenen Abstände, die die Gehölzstreifen zu Feldrändern und Wegen sowie zwischen den Reihen haben müssen, im Weg.

„Insbesondere ist die Regelung, dass zwischen Gehölzstreifen und Flächenrand 20 m Abstand eingehalten werden müssen, ersatzlos zu streichen, der Mindestabstand zwischen zwei Gehölzstreifen ist auf 10 m zu reduzieren und auf die Festlegung einer Mindestbreite der Gehölzstreifen zu verzichten“, heißt es im offenen Brief der Verbände.

Förderung um Faktor 10 erhöhen

Bisher wird die Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftung mit 60 €/ha Gehölzfläche in der Ökoregelung 3 gefördert. „Dieser Betrag kompensiert bei den allermeisten Agroforstsystemen nicht annähernd die erhöhten Bewirtschaftungskosten, geschweige denn, dass dieser eine Honorierung der durch Agroforstwirtschaft bereitgestellten gesellschaftlichen Leistungen darstellt“, schreiben die Verbände. Die Verbände wollen erreichen, dass die Förderhöhe für die Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftung um mindestens den Faktor 10 erhöht wird.

Agroforst für den Ökolandbau attraktiv machen

Bisher steht die Ökoregelung 3 für die Beibehaltung von Agroforstsysteme für ökologisch wirtschaftende Betriebe nicht flächendeckend zur Verfügung. Hubert Heigl, Vorstand Landwirtschaft des BÖLW findet es unverständlich, dass Bio-Betrieben in einigen Bundesländern die Honorierung der Öko-Bewirtschaftung verwehrt wird, wenn sie die agroforstliche Bewirtschaftung in Anspruch nehmen wollen. Die Verbände fordern, dass auch Ökobetriebe die Förderung nutzen dürfen und das zusätzlich zur Förderprämie des Ökolandbaus.

Für die Landwirtschaft sind Agroforstsysteme eigentlich attraktiv, weil sie für mehr Klimaschutz sorgen, die Erosionsgefahr verringen und die Artenvielfalt fördern, ohne dass Flächen aus der Nutzung genommen werden müssen. Die gleichzeitige landwirtschaftliche und forstwirtschaftlicher Nutzung hat zudem eine hohe Flächenproduktivität. „Landwirte schaffen durch die Anlage von Agroforstsystemen einen relevanten gesellschaftlichen Mehrwert, dem ein erhöhter Arbeitsaufwand gegenübersteht. Daher sollten sie angemessen honoriert werden", wirbt Daniel Fischer vom AbL-Arbeitskreis Agroforstwirtschaft für Veränderungen.

Verbände hoffen auf Anpassungen für 2024

Die Verbände hoffen nun, dass Bund und Länder ihren Spielraum für Änderungen bei der Förderung noch 2023 nutzen. Denn anders als bisher, können die Mitgliedstaaten jedes Jahr Korrekturen bei den Förderbedingungen der GAP vornehmen. Dafür müssen sie bis zum 15. September eines jeden Jahres ihre Änderung im Strategieplan bei der EU-Kommission melden.

Den offenen Brief mit den Verbesserungsvorschläge zur Verbreitung und Förderung von Agroforstsystemen zum Nachlesen gibt es hier.

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