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Bauernproteste

So reagiert Klöckner auf die Bauerndemo in Berlin

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat Mittwochmittag mit den demonstrierenden Landwirten vor ihrem Dienstsitz in Berlin diskutiert. Das BMEL hat ein Antwortpapier auf die Forderungen verfasst.

Lesezeit: 7 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Mittwochmittag vor dem Ministerium in Berlin kurz mit Landwirtinnen und Landwirten gesprochen, die derzeit in Berlin demonstrieren. Dabei ist die Ministerin kurz auf einzelne Punkte aus den Forderungspapieren der Landwirte eingegangen. Ein längeres Gespräch fand am Mittwochabend statt.

Zu ausgewählten Forderungen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) folgende Antworten in einem Faktenblatt zusammengestellt:

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Forderung: Rohstoffe aus der landwirtschaftlichen Urproduktion zum Vollkostenpreis abrechnen

BMEL-Antwort:

  • Preise haben in einer Marktwirtschaft eine wichtige Funktion, um Angebot und Nachfrage zusammenzubringen. Dies gilt auch für die Landwirtschaft.

  • Die Forderung, Rohstoffe zum Vollkostenpreis abzurechnen und entsprechende Mindestpreise zu setzen, verkennt die Heterogenität in den Produktionskosten der Landwirte.

  • Werden Mindestpreise garantiert, ist die Gefahr der Überproduktion gegeben, da kostengünstig produzierende Betriebe ihre Produktion ausdehnen werden.

  • Die Landwirtschaft war bis in die 80er Jahre in weiten Bereichen durch staatlich festgesetzte Preise für wichtige landwirtschaftliche Produkte gekennzeichnet. Milchseen und Butterberge sind zwei Beispiele, die die nachteiligen Auswirkungen veranschaulichen.

  • Folge: Mindestpreise können nur zusammen mit einer direkten (staatlichen) Regulierung der Angebotsmenge (z. B. einem Quotensystem) funktionieren.

  • Am Beispiel der Milchquote hat sich gezeigt, dass mit direkten Angebotsregulierungen eine Reihe nachteiliger Wirkungen (Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, Belastung mit hohen Quotenkosten, steigende Pachtpreise etc.) auf die Landwirtschaft verbunden ist und zusätzlich nach Wegfall der Exporterstattungen ein solches System eine strikte Ausrichtung an der Nachfrage auf dem EU-Binnenmarkt erfordern würde.

  • Nicht zuletzt deswegen hat sich die GAP vor nunmehr 25 Jahren auf den Weg in Richtung einer stärkeren Marktorientierung gemacht.

  • Das hat in weiten Bereichen dazu geführt, dass sich die landwirtschaftliche Erzeugung an den Bedürfnissen des Marktes ausrichten konnte und heute Absatzmärkte, auch im Export, besetzt werden können.

  • Die Marktorientierung hat geholfen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Forderung: Bevorzugung heimischer Produkte und deren entsprechende Herkunftskennzeichnung

BMEL-Antwort:

  • Der internationale Handel ist ein Schlüssel für die weltweite Wohlstandsentwicklung. Ohne Handel wäre der Lebensstandard der Menschen deutlich niedriger.

  • Außerdem wäre für die Verbraucher die Auswahl von Produkten, z. B. bei Obst und Gemüse geringer und die Preise wären höher.

  • Ein Boykott nicht-heimischer/ausländischer Produkte steht dem Binnenmarkt entgegen.

  • Hinsichtlich der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln bestehen EU-weit einheitlich geltende Regelungen.

  • Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung, LMIV) sieht eine verpflichtende Herkunftsangabe dann vor, wenn die Verbraucher ohne diese Angabe eine andere als die tatsächliche Herkunft vermuten würden.

  • Seit dem 1. April 2020 muss außerdem die Herkunft der wesentlichen Zutat (sog. primäre Zutat) angegeben werden, falls sie nicht mit der angegebenen Herkunft des Lebensmittels übereinstimmt.

  • Obligatorisch ist gemäß LMIV die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Grundsätzlich sind hier Aufzucht- und Schlachtungsort des Tieres anzugeben.

  • Für bestimmte Bereiche sind Ursprungsangaben in speziellen Regelungen verpflichtend vorgesehen. So etwa sieht die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 für unverarbeitetes Rindfleisch verpflichtend Angaben zum Ort der Geburt/Mast/ Schlachtung und zum Ort der Zerlegung vor.

  • Verbindliche nationale Herkunftskennzeichnungsregelungen sind nach EuGH-Entscheidung im Oktober 2020 nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

  • Die Verarbeitungsprozesse von Lebensmitteln sind sehr komplex, da z. B. Zutaten in verarbeiteten Produkten aus unterschiedlichen Ursprungsländern stammen können und bei wechselnder Herkunft Etikettenänderungen erforderlich wären. Zudem können Regelungen zur Herkunftskennzeichnung den kurzfristigen und problemlosen Wechsel der Bezugsquellen erschweren. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung über alle Verarbeitungsprodukte hinweg, würde somit für die betroffene Wirtschaft eine enorme Belastung darstellen.

  • BMEL setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass die Herkunft von Lebensmitteln transparenter gekennzeichnet wird.

  • Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde das Thema bereits aufgegriffen und eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung vorangebracht.

Forderung: Alle in Deutschland vertriebenen Lebensmittel müssen dem deutschen Standard entsprechen

BMEL-Antwort:

  • Importerzeugnisse müssen stets die Produktstandards einhalten, die das EU-Recht für europäische Erzeugnisse vorsieht.

  • Hierbei handelt es sich um Anforderungen, die die EU an die Beschaffenheit der Produkte im vorsorgenden Verbraucherschutz, im Sinne der Produktsicherheit oder mit Blick auf die Pflanzen- und Tiergesundheit stellt.

  • Produktstandards gelten sowohl für heimische und europäische als auch für Produkte aus nicht EU-Ländern. Dies ist wichtig, damit der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassend gewahrt ist.

  • Anders verhält es sich bei Standards, die Anforderungen an die Art und Weise der Produktion stellen, sogenannte Produktionsstandards.

  • Diese unterliegen in der Regel allein der nationalen Gesetzgebung im Ursprungsland.

  • Sie können damit zu einem unterschiedlichen Level Playing Field im Wettbewerb führen.

  • Sie führen andererseits aber auch zu einer Differenzierung in der Produktion (Qualitätsorientierung), die höhere Wertschöpfung ermöglicht.

  • Eine Auslistung von Produkten, die nicht den deutschen Standards entsprechen, sind durch EU- und WTO begrenzt.

Forderung: Aussetzung der Düngeverordnung 2021 und aller 2020 beschlossen Verordnungen und Gesetze betreffend Ackerbau, Feldfuttergewinnung und Nutztierhaltung

BMEL-Antwort:

  • BMEL setzt sich dafür ein, dass zusätzliche Auflagen für die Landwirtschaft auf wissenschaftlicher Grundlage getroffen werden, praxisorientiert sind und für die Landwirtschaft leistbar bleiben. Bei der Umsetzung höherer Standards wird die Landwirtschaft durch Fördermaßnahmen unterstützt.

  • So verfügt das BMEL mit rund 7,6 Mrd. € für 2021 über den größten Haushalt seit der Wiedervereinigung.

  • Aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung wird für die Landwirtschaft eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.

  • Für das Investitionsprogramm Landwirtschaft sind im Zeitraum von 2021 bis 2024 zudem insgesamt 1 Mrd. € vorgesehen. Damit wurde eines der größten Modernisierungsprogramme zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte begonnen.

  • Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass Deutschland seine Düngevorgaben verschärft.

  • Die Alternative wären Strafzahlungen von über 800.000 € pro Tag und noch strengere Auflagen, die Brüssel dann vorgegeben hätte, ohne Mitsprache Deutschlands gewesen.

  • Bundesministerin Klöckner hatte im Sinne der Landwirte bei der EU-Kommission erreicht, dass Teile der Verordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden mussten.

  • Im Zuge der Änderung der Düngeverordnung hat unser Bundesministerium zudem Wert auf die einheitliche Ausweisung der belasteten Gebiete (so genannte ‚rote Gebiete‘) gelegt.

  • Bisher wurde diese von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu erheblicher Kritik seitens der Europäischen Kommission und bei den landwirtschaftlichen Betrieben geführt hat. Seit dem 1. Januar 2021 ist nun eine verbesserte Qualität und Quantität der Messstellen sowie eine Vereinheitlichung bei der Ausweisung durch die Länder verbindlich vorgeschrieben ist. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit.

  • Der Gesetzentwurf des BMU zum Insektenschutzgesetz befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Bei der Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz wird das BMEL darauf achten, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewahrt bleibt und die Bewirtschaftung von intensiv genutzten Flächen möglich bleibt. Der Berufsstand ist in die Beratungen eingebunden. Mit dem Sonderrahmenplan Insektenschutz in der GAK wird die Landwirtschaft aktiv unterstützt.

  • Bundesministerin Klöckner hat das Kompetenzzentrum Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) ins Leben gerufen. Die Vorschläge des mit ausgewiesenen Experten besetzten Gremiums werden aktuell im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft, die Ergebnisse sollen im Februar vorliegen.

Forderung: Einführung des Milchmarkt-Krisenmanagementkonzepts

BMEL-Antwort:

  • Das BDM-Milchmarkt-Krisenmanagement-Konzept läuft – in Abhängigkeit von der Höhe des anzustrebenden Erzeugerpreises (Orientierung am Vollkostenpreis) – in letzter Konsequenz auf die Einführung eines dauerhaft zur Anwendung kommenden Mengenregulierung hinaus (siehe Forderung 1). Die verbindliche Mengenregelung mit Abgabenerhebung bedeutet neue Verwaltungs- und Bürokratielasten wie zu Zeiten der Milchquote.

  • Weite Teile des Konzepts sind Gegenstand der Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Änderung der Gemeinsamen Marktorganisation und werden derzeit im Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission beraten.

  • Die entsprechenden Vorschläge des Parlaments sollen nicht nur für den Milchsektor, sondern für alle Produktbereiche gelten.

  • Die Positionen von Rat und Kommission einerseits und Parlament andererseits liegen weit auseinander. Die DEU-Delegation teilt die ablehnende Haltung des Rates.

  • Der Ausgang der Beratungen bleibt abzuwarten. Der Vorschlag für eine neue verbindliche Mengenregelung und Erhebung einer Superabgabe wird abgelehnt.

  • Die Gemeinsame Marktorganisation sieht entsprechende Kriseninstrumente vor, die den marktorientierten Weg in der Krise flankieren sollen und in den vergangenen Milchkrisen zur Anwendung gekommen sind.
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