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Sicherung mit Lebensmitteln

So sieht Klöckners Corona-Agenda für die Landwirtschaft aus

Die Coronakrise stellt die Land- und Lebensmittelwirtschaft vor Herausforderungen bei Personal, Lieferzeiten und Liquidität. Für eine stabile Versorgung mit Lebensmitteln hat Klöckner folgende Agenda.

Lesezeit: 5 Minuten

Damit die stabile Versorgung mit Lebensmitteln gesichert ist, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen Maßnahmenkatalog an das Bundeskanzleramt geschickt. Darin macht sie konkrete Vorschläge zum Beispiel Maßnahmen, die die Freizügigkeit für Saisonarbeitskräfte weiter ermöglichen sollen. Außerdem schlägt Klöckner vor, Anreize für die vorübergehende Beschäftigung in der Landwirtschaft zu schaffen. Weiterhin betreffen die Vorschläge die Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften sowie die Flexibilisierung verkehrsrechtlicher Regelungen. In dem Brief, der top agrar vorliegt, schlägt ihr Ministerium der Bundesregierung folgende Maßnahmen vor:

1. Flexible Vorgehensweise bei Betriebsschließungen und Kinderbetreuung

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Die Lebensmittelkette soll als Ganzes als „systemrelevante Infrastruktur“ gelten. Bei längerem Andauern des Corona-Geschehens könnten bei der arbeitsteiligen und international verflochtenen Lebensmittelkette Unterbrechungen eintreten, die zu echten Engpässen führen könnten zuerst bei den Lebensmitteln mit niedrigem Selbstversorgungsgrad wie Obst und Gemüse, heißt es in dem Schreiben. Damit ist dazu nicht komme, müssten folgende Punkte geklärt werden:

· Gesundheitsämter und Länder sollen nach Einzelfalllösungen suchen, um Betriebe aufrecht zu erhalten

· Kinderbetreuung für Arbeitnehmer, die in der Lebensmitteversorgungkette arbeiten sichern

· Ausrüstung sensibler Unternehmen mit Hygienestandards bei der Lebensmittelproduktion mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln

· Sicherstellen von Betriebshilfen bei Erkrankungen von Betriebsleitern und Betriebsleiterinnen

· Einrichtung von dezentralen Corona Prüfstellen in landwirtschaftlichen Erzeugungsregionen insbesondere in Obst- und Gemüseanbauregionen

2. Liquidität der Betriebe sichern

Nicht gewerbliche Betriebe der Urproduktion haben derzeit noch keinen Zugriff auf die Liquiditätskredite und das Bürgschaftsprogramm der KfW. Die sei sachlich nicht zu begründen, so das BMEL. Es fordert daher:

· Öffnung der bisher vorgesehenen Liquiditätskredite und Bürgschaftsprogramme der Bundesregierung für landwirtschaftliche Unternehmen und Einführung verlorener Zuschüsse für Kleinunternehmen

3. Freizügigkeit für Arbeitskräfte

Keine Lösung gibt es bisher über Saisonarbeiter, die nicht aus den Nachbarstaaten wie etwa Polen, sondern die über andere Länder als Transit einreisen, etwa aus Rumänien und Bulgarien. Die Landwirtschaft, der Obst-, Gemüse- und Weinbau sei jedoch auf rund 280.000 Saisonarbeitskräfte, die pro Jahr nach Deutschland kämen, angewiesen, argumentiert das BMEL weiter. EU-Arbeitskräfte aus Rumänien, Polen und Bulgarien seien für Arbeiten bei der Aussaat/Pflanzung, Bestellung, Pflegearbeiten, in der Tierbetreuung und bei der Ernte unverzichtbar. Daher soll:

· Die Grenzen für Saisonarbeitskräfte offengehalten werden und Transitregelungen eingeführt werden

· Deutschland in Gesprächen mit Transitländern nach Lösungen suchen, die eine Durchreise der Saisonarbeitskräfte aus Rumänen ermöglichen, gegebenenfalls über Flugreisen, soweit die möglich sind

· Passierscheinregelungen für ausländische Saisonarbeitskräfte für die Durchreise durch Österreich, Polen und Ungarn aushandeln

· Gespräche mit Österreich, Ungarn, Polen und Rumänien suchen

· Hilfreich sei auch eine direkte Ansprache Kanzlerin mit dem polnischen Regierungschef

· Verlängerung der Arbeitserlaubnis für Saisonarbeitskräfte die schon da sind über 70 Tage hinaus

· Branchen übergreifender Transfer von Arbeitskräften so wie die Einführung von Jobbörsen sollen geprüft werden

4. Europäische Lieferketten aufrechterhalten

Die Sicherung der Rohstoffversorgung sei essentiell bei der Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion. Weltweit gebe es große Unsicherheiten, weil Reedereien nicht wüssten, ob ihre Schiffe die deutsche Grenze passieren dürfen und wann sie zurückkommen könnten. Daher müsse:

· Die Bundesregierung in englischer Sprache auf den Internetseiten den aktuellen Status dokumentieren und pragmatische Lösungen für Schiffsbesatzungen anbieten, die ihr Schiff während des Entladevorgangs nicht verlassen dürften.

5. Arbeitszeitregelungen vorübergehend flexibilisieren

Durch Erkrankungen, Quarantänemaßnahmen und Kinderbetreuung komme es zu Engpässen bei den Beschäftigten in Landwirtschaft, Gartenbau, Verarbeitung und Handel. Das BMEL schlägt daher flexiblere Arbeitszeitregelungen für die Unternehmen der Lebensmittelversorgungskette vor. Konkret seien dies:

· Zeitlich befristete Maßnahmen, wie die Aufhebung der 10 Stunden Begrenzung der Arbeitszeit, der Wochenarbeitszeit

· Eine Option für eine 6-Tage-Woche ohne kurzfristigen Ausgleichstag

· Die Erlaubnis für Sonntagsarbeit

· Eine Flexibilisierung bei der 450 €-Begrenzung für Minijobs

· Befristete Verkürzung der vorgeschriebenen Ruhezeiten

6. Anreize für vorrübergehende Beschäftigung in der Landwirtschaft

Es sei sinnvoll die Attraktivität der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus für Arbeitskräfte im Inland und auch die Vermittlungstätigkeit zu erhöhen. Dazu schlägt das BMEL vor:

· Angebote für Kurzarbeitende, Arbeitslose und anerkannte Asylbewerber, die noch nicht über eine Arbeitserlaubnis verfügen

· Eine Anhebung der 450 € Grenze für Minijobber

· Zugang von Arbeitskräften aus Drittstaaten

· Flexibilisierung der Regelungen für die Besteuerung von Leistungen über den Arbeitslohn hinaus

7. Verkehrsrechtliche Regelungen flexibilisieren

Das BMEL will Lieferengpässe beim Transport vermeiden. Dafür sollen folgende Vorschläge greifen:

Die vorübergehende Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für LKW

Eine Ausdehnung von Lenkzeiten und die Anpassung von Lärmschutzregelungen für mehr Nachtfahrten

Gesonderte Spuren für Lebensmittel-LKW an den Grenzen

Bevorzugte Abfertigung von Tiertransporten an den Grenzen

8. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren

Auch zum Verwaltungshandeln macht das BMEL Vorschläge:

· Flexible Handhabung und Reduzierung der vorgeschriebenen Mindestkontrolldichte von vor-Ort Kontrollen durch Agrar- und Veterinärbehörden

· Anpassung bestehender Import- und Lizensierungsregelungen

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