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Seminar "Rechtlich vorsorgen"

So vermeiden Sie Fehler und Irrtümer bei der Patientenverfügung

Wenn es bei schwerer Krankheit keine Aussicht auf Besserung gibt, rückt das Thema Patientenverfügung in den Blick. Wir klären über wichtige Fragen, Irrtümer, Fehler und die rechtliche Vorsorge auf.

Lesezeit: 4 Minuten

„Wenn keine Aussicht auf Besserung“: Im Online-Seminar von WLV und Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben am 4.11.21 klären wir über wichtige Fragen, Irrtümer, Fehler und zur rechtlichen Vorsorge mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auf.

Anmeldung zum Online-Seminar: Hier können Sie sich zum Web-Seminar "Rechtlich vorsorgen" am 4.11.21 anmelden. Es gibt auch einen zweiten Teil zu "So gelingt die Pflege daheim" am 18.11.21. Die Beschreibung zu den Seminaren finden Sie auf dieser Seite: Klicken Sie hier.

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Warum sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wichtig? Was sollte man notariell und was mit dem Hausarzt oder medizinischem Fachpersonal regeln?

Annette Lanfermann, Rechtsanwältin, WLV: Jeder kann plötzlich durch Unfall, Operation oder Krankheit in eine Situation kommen, in der ein selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Es stellt sich die Frage, wer kann für mich handeln und welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es? Ein Irrtum ist, dass der Ehepartner oder Familienangehörige in diesen Fällen für Sie entscheiden. Ehegatten und Kinder können nur mit einer Vollmacht für Sie handeln.

Umgekehrt können Eltern für Ihre volljährigen Kinder nur mit Vollmacht handeln. Das deutsche Recht bietet verschiedene Möglichkeiten, um eine Vorsorge zu treffen:Mit einer Vorsorgevollmacht bestellen Sie selbst eine oder auch mehrere Vertrauenspersonen zu Ihrem Vertreter (Bevollmächtigten) in den Angelegenheiten, die Sie festlegen. Dies sind in der Regel Fragen des Vermögens, der Gesundheit und des Aufenthalts.

Jeder ab dem 18. Lebensjahr sollte eine Vorsorgevollmacht haben.Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie sich fest, wer für Sie zu Ihrem Betreuer (Vertreter) bestellt werden soll oder auch nicht. Ihrem Vorschlag hat das Gericht nach Prüfung auf die Geeignetheit der Person Folge zu leisten. Es legt fest, für welche Aufgabenkreise der rechtliche Betreuer zuständig ist.

Eine solche Betreuungsverfügung ist alternativ oder ergänzend zur Vorsorgevollmacht sinnvoll. Für volljährige Personen ist es möglich, eine Patientenverfügung zu verfassen. Mit dieser bringen Sie gegenüber Ärzten und Bevollmächtigten schriftlich zum Ausdruck, welche medizinischen Behandlungen an Ihnen vorgenommen werden sollen und welche Sie ablehnen.

Mit der Patientenverfügung können Sie Einfluss auf eine spätere Behandlung nehmen und so Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Warum führt eine Standardformulierung wie „Wenn keine Aussicht auf Besserung, ... möchte ich keine lebensverlängernden Maßnahmen …“ zu Problemen?

Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV: Bei sehr allgemein formulierten Klauseln ist immer die Frage, was der Patient selbst für sich in der konkreten Situation entschieden hätte, wenn er sich noch äußern könnte. Dies nennt man „mutmaßlicher Wille“. Sofern eine Person für medizinische Angelegenheiten durch Vorsorgevollmacht selbst bevollmächtigt wurde oder gesetzliche Betreuung für medizinische Fragen angeordnet wurde, kann diese Person bzw. gegebenenfalls weitere Bezugspersonen möglicherweise darüber entscheiden, was gemeint war.

Notfalls sind die behandelnden Mediziner schon aufgrund bestehender allgemeiner Berufspflichten gehalten, die aus medizinischer und pflegerischer Sicht beste Entscheidung zum Wohle des Patienten dahingehend zu treffen, ob eine (weitere) Behandlung zu lebensverlängernden Maßnahmen im konkreten Fall erfolgen sollte oder nicht.Kommen Mediziner zu dem Ergebnis, dass lebensverlängernde Maßnahmen aus Sicht der Patienten nicht ergriffen werden sollen, ist sowohl bei bestehender Vorsorgevollmacht/Betreuung zudem in vielen Fällen die Genehmigung durch das Betreuungsgericht einzuholen.

Die in dieser schwierigen Gesamtsituation im konkreten Einzelfall „richtige“ Entscheidung zu treffen, dürfte Mediziner mitunter vor moralisch und ethisch große Herausforderungen stellen, weshalb möglichst konkrete Formulierungen in der Patientenverfügung gewählt werden sollten. Vor der Erstellung sollte deshalb medizinischer Rat eingeholt werden.

Wie muss die Patientenverfügung formuliert sein, damit sie am Patientenbett Bestand hat? Was bringt eine Vorsorgevollmacht?

Silke Trappmann, Rechtsassessorin, WLV: Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn ihr konkrete Entscheidungen entnommen werden können. Es ist daher für einzelne Behandlungssitua­tionen bzw. Krankheitsbilder zu erklären, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht bzw. nicht gewünscht werden (zum Beispiel künstliche Ernährung bei massiver Hirnblutung, apallischen Syndrom oder Verkehrsunfall mit Schädelverletzung).

Die alleinige Formulierung „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ohne Konkretisierung und Bezugnahme auf Erkrankung bzw. Behandlungssituation reicht nicht aus. Im Notfall ist es hilfreich, wenn schnell geklärt werden kann, ob eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht vorliegt.

Durch eine Vorsorgevollmacht ermöglichen Sie dem Bevollmächtigten die fortlaufende Abwicklung von Vermögensgeschäften und Angelegenheiten der Gesundheitssorge, für den Fall, dass Ihnen selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Der Bevollmächtigte hat die in der Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen zu beachten und gegenüber anderen durchzusetzen.

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