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GAP-Krisenreserve: So verteilt sich die Kleinbeihilfe Agrar auf die Betriebe

Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine hat die Bundesregierung 2022 Krisenhilfen für die Landwirtschaft ausgegeben. Sie landeten bei Betrieben mit Schweinen, Hühnern sowie im Obst- und Gemüsebau.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf die hohen Preisanstiege bei Energie, Futter- und Düngemitteln seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat die Bundesregierung mit Krisenhilfen für die Landwirtschaft reagiert. Insgesamt hatte die Bundesregierung 180 Mio. € für besonders betroffene landwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung gestellt, 60 Mio. € davon kamen von der EU.

Gut 42.000 landwirtschaftliche Betriebe hatten im Herbst 2022 eine Anpassungsbeihilfe erhalten. Insgesamt wurden darüber 135 Mio. € ausgeschüttet. Das Geld zahlte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aus. Mehr als die Hälfte des Geldes ging an Schweinehaltende Betriebe.

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80 % der Kleinbeihilfe ausgezahlt

Nun hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auch die Bilanz der Kleinbeihilfe Agrar veröffentlicht. Sie war für Betriebe, die nicht über die Greenig-Verpflichtung ermittelt werden konnten, weil sie keine Fläche haben oder für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten, vorgesehen. Die Kleinbeihilfe gab es, anders als die Krisenhilfe, nur auf Antrag.

Die BLE hat danach 8.129 Anträge auf Kleinbeihilfen genehmigt. Insgesamt sind darüber 35 Mio. € an landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe gegangen. Von der Kleinbeihilfe profitierten vor allem die Sektoren: Sauenhaltung, Hühner- und Schweinemast sowie energieintensiver Obst- und Gemüsebau. Das Geld für alle bewilligten Anträge wurde laut der BLE bis Ende 2022 ausgezahlt.

Niedersachsen vor NRW und Bayern

Aus den BLE-Daten geht hervor, dass in Niedersachsen mit einer Gesamtzahl von 2.566 die meisten Anträge bewilligt wurden, und zwar mit einer Gesamtauszahlungssumme von rund 15,9 Mio. €. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen mit 1.995, Baden-Württemberg mit 983 und Bayern mit 802 bewilligten Anträgen.

Für insgesamt 14.552 antragsberechtigte Unternehmen hatte das BMEL ursprünglich rund 44 Mio. € zur Verfügung gestellt. 73 Anträge lehnte die BLE allerdings auf Grund von Korrekturmeldungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab. Somit wurden nur rund 80 % der bereitgestellten Mittel ausgeschöpft, bilanziert die BLE.

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