Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus GAP

So will das BMEL die Agrarzahlungen reformieren

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner will EU-weit verpflichtende Umweltstandards bei den Agrarzahlungen durchsetzen. Für alle soll es ab 2023 einen Mindestanteil an nicht-produktiven Flächen geben

Lesezeit: 3 Minuten

Beim letzten Agrarrat in Luxemburg vor Ostern haben die EU-Agrarminister die "Grüne Architektur" der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) diskutiert. Sie soll sicherstellen, dass die GAP einen größeren Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz leistet als bisher. Sie soll auch Anreize für die Landwirte setzen. „Mit der so genannten Konditionalität legen wir die Anforderungen fest, die Landwirte einhalten müssen, wenn sie Direktzahlungen bekommen“, sagte Landwirtschaftsministerin Klöckner. Ausnahmen abhängig von der Betriebsgröße lehnt die Ministerin ab. „Ein höheres Umwelt- und Klimaambitionsniveau ist eine Aufgabe aller Landwirte“, sagte sie.

Deutschland für EU-weit verpflichtende Umweltstandards

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

EU-weit müsse es bei den wichtigsten Umweltstandards verpflichtende Vorgaben geben, lautet die Position des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Nur so könne ein Wettbewerb um die niedrigsten Standards verhindert werden. Deutschland will sich dafür einsetzen, dass ein EU-weit einheitlicher, „substantieller“ Mindestanteil an nicht-produktiven Flächen einschließlich der Flächen für Hecken, Feuchtgebiete und Brachen festgesetzt wird, heißt es im BMEL. Zur Höhe des Prozentsatzes legt sich das BMEL jedoch nicht fest. Darüber sollen sich die EU-Agrarminister noch einigen, heißt es.

Mindestbudget für Öko-Regelungen geplant

Auch die Öko-Regelungen (Eco-Schemes), mit denen Landwirte eine Förderung für besondere Umweltleistungen bekommen sollen, sollen wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, verpflichtend sein. Etliche Mitgliedstaaten und auch der Agrar- und der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments wollen zudem ein Mindestbudget für die Öko-Regelungen. „Diese Einschätzung und Forderung teile ich", sagte Klöckner. Wie hoch das Budget sein soll, sagte sie allerdings nicht.

Blühstreifen und Energiesparmaßnahmen in der 2. Säule

Auch der Vorschlag, mindestens 30 Prozent der EU-Mittel für ländliche Entwicklung in Klima- und Umweltmaßnahmen wie beispielsweise Blühstreifen und Energiesparmaßnahmen zu stecken, sei für Deutschland ein wichtiges und bewährtes Element, heißt es im BMEL. Die Frage der Anrechenbarkeit der Ausgleichszulage auf die Umweltquote der zweiten Säule ist dabei aber laut dem BMEL noch nicht geklärt.

Nichteinhaltung führt auch künftig zu Kürzungen

Die EU-Kommission hatte Anfang 2019 im Agrarrat ihre Vorstellungen zur "Grünen Architektur" der künftigen GAP vorgestellt. Darunter fallen die Konditionalität (Grundanforderungen für Direktzahlungen), die zusätzlichen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) der ersten Säule sowie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus der zweiten Säule der GAP. Bei der Konditionalität handelt es sich um die Zusammenführung sowie die Weiterentwicklung der bisherigen Cross-Compliance- und Greening-Regeln. Die Nichteinhaltung dieser grundlegenden Standards und Anforderungen führt auch künftig zu Kürzungen der Direktzahlungen, stellt das BMEL klar. Eco-Schemes sind Teil der Direktzahlungen der ersten Säule und sollen Maßnahmen für Klima und Umwelt unterstützen. Die bisherige Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), des Ökolandbaus oder des Tierwohls will das BMEL weiterhin als Teil der zweiten Säule beibehalten.

Übergangsphase bis 2023 erwartet

Der bisherige Zeitplan zur Reform der EU-Agrarzahlungen ab 2020 wird vermutlich nicht zu halten sein. In Berlin und Brüssel gehen Ministeriums- und Verbandsmitarbeiter mittlerweile von einer Übergangszeit von zwei Jahren aus. Die neuen Regeln für die Agrarzahlungen werden damit frühestens ab 2023 gelten. Problematisch ist, dass ab 2020 ein neuer EU-Haushalt gilt, der wahrscheinlich weniger Geld beinhaltet als der bisherige. Gründe dafür sind sowohl der Brexit als auch die vielen anderen Bereiche, für die die EU Ausgaben einplant. Eine reibungslose Weiterführung aller EU-Agrarzahlungen nach den bisherigen Kriterien ist daher ab 2020 unwahrscheinlich. Finanzielle Lücken könnten in der Übergangsphase bis 2023 höchstens von den Mitgliedstaaten und in Deutschland auch von den Bundesländern übernommen werden.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.