Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu ändern. Was die EU-Kommission plant, hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen am Mittwochmittag in Brüssel vorgestellt.
Kleine landwirtschaftliche Betriebe und ökologisch wirtschaftende Landwirte müssten nach den Vorschlägen deutlich weniger GAP-Auflagen nachweisen. Vor allem dürften die nationalen Verwaltungen von dem Paket profitieren, da sie mehr Flexibilitäten in der Umsetzung der GAP erhalten sollen.
Hansen: Mitgliedstaaten müssen mit anpacken
„Wir bringen den Pragmatismus zurück in die GAP“, sagte Hansen am Mittwoch. Hansen ist sich offenbar bewusst, dass seine Anstrengungen wenig bringen ohne die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten. Er rief sie dazu auf, die Vereinfachungen auch umzusetzen.
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Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu ändern. Sie plant unter anderem, bei den Förderauflagen und beim Umgang mit Dauergrünland nachzusteuern. Mitgliedstaaten sollen mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der GLÖZ-Standards erhalten.
Landwirtschaftliche Kleinbetriebe und Bio-Landwirte sollen von bestimmten GLÖZ-Standards befreit werden. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen nun über die Pläne verhandeln. Erst dann können die EU-Länder diese umsetzen.
Was ändert sich bei den GLÖZ-Standards?
Landwirte müssen Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand landwirtschaftlicher Flächen (GLÖZ) einhalten, um GAP-Gelder zu bekommen.
EU-Mitgliedstaaten sollen künftig mehr Flexibilität erhalten, die GLÖZ-Standards durch ihre bereits bestehende nationale Gesetzgebung umzusetzen. Allerdings nur solange diese denselben Zielen dient wie die EU-Vorschriften.
Was ändert sich beim Dauergrünland?
Nutzen Landwirte ihre Ackerfläche länger als fünf Jahre als Grünland, wird es förderrechtlich zu Dauergrünland. Um den Ackerstatus zu behalten, müssen Landwirte solche Flächen spätestens nach fünf Jahren umbrechen und neu ansäen.
Diesen Zeitraum möchte die EU-Kommission auf sieben Jahre erhöhen.
In den EU-Mitgliedstaaten darf sich das Verhältnis des Dauergrünlands zur gesamten landwirtschaftlichen Fläche maximal um 5 % gegenüber dem Referenzjahr 2018 verringern. Diesen Wert will die EU-Kommission auf 10 % erhöhen.
Damit will Brüssel strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft Rechnung tragen. In Regionen, in denen Viehzahlen zurückgingen, könnten die Mitgliedstaaten mehr Landwirten gestatten, Dauergrünland in Ackerland umzuwandeln. Aber: Deutschland hat davon bisher nicht Gebrauch gemacht.
Welche Landwirte sind künftig von GAP-Kontrollen ausgenommen?
Bislang waren Betriebe, die nicht mehr als 1.250 € pro Jahr aus der GAP beziehen, von der Konditionalität befreit. Diesen Wert will die EU-Kommission auf 2.500 € pro Jahr erhöhen. Das dürfte in Deutschland auf die wenigsten Betriebe zutreffen. Mit Blick auf die gesamte EU erhalten hunderttausende Landwirte ihre GAP-Gelder künftig, ohne die Auflagen der Konditionalität nachzuweisen.
Für alle Landwirte soll es künftig maximal eine GAP-Kontrolle pro Jahr geben. Hat die Kontrollbehörde „einen Begünstigten bereits für eine Vor-Ort-Kontrolle ausgewählt, soll er nach Möglichkeit nicht erneut ausgewählt werden“, heißt es in dem Gesetzesvorschlag.
Was ändert sich für Bio-Landwirte?
Landwirte, die nach der EU-Bio-Verordnung wirtschaften, möchte die EU-Kommission von der Einhaltung von GLÖZ 1 sowie GLÖZ 3-7 befreien.
Bio-Bauern müssten durch die EU-Bio-Verordnung bereits Auflagen erfüllen, die über die GLÖZ-Standards hinausgingen, so die EU-Kommission. Die neue Ausnahme für Bio-Bauern soll doppelte Bürokratie vermeiden.
Warum will die EU-Kommission die aktuelle GAP noch ändern?
Die aktuelle GAP gilt noch bis Ende 2027, also gute zwei Jahre. Hansen ändert die GAP auf ihrer Zielgeraden. Er und seine Kollegen in der EU-Kommission halten das jedoch trotzdem für nötig. Eine Umfrage unter tausenden EU-Bauern hätte ergeben, wie groß der Ruf nach Vereinfachung in der Landwirtschaft sei.
Beamte der EU-Kommission gestanden gegenüber top agrar jedoch auch ein, dass das Vereinfachungspaket nicht allein für weniger Bürokratie sorgen könne. Die Ursache dafür seien die vielen Ebenen an Regeln und Gesetz, die Landwirte befolgen müssten: regionale, nationale und europäische Gesetze.
Wie geht es in Brüssel weiter?
Das Vereinfachungspaket ist aktuell lediglich ein Vorschlag der EU-Kommission. Bevor der in geltendes Recht übergeht, müssen sowohl die Mitgliedstaaten als auch das EU-Parlament zustimmen.
Brüsseler Beobachter gehen derzeit nicht davon aus, dass die die Kommissionspläne ohne Murren durchwinken werden.
Wie könnte die Bundesregierung die GAP weiter vereinfachen?
Damit Bauern die Erleichterungen spüren, müssen die Pläne der EU-Kommission zunächst in der EU gelten. Dann hängt vieles davon ab, wie stark die Mitgliedstaaten ihre Spielräume nutzen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) wird das in Deutschland gemeinsam mit seinem Kabinettskollegen, Umweltminister Carsten Schneider (SPD), aushandeln müssen.