Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Zukunft der Tierhaltung

Özdemir bindet Förderung der Tierhaltung an die Fläche

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Konditionen für die künftige Förderung der Tierhaltung über ein Bundesprogramm vorgestellt. Bedingung ist auch der Nachweis von Fläche.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat am Mittwoch seine Eckpunkte für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung vorgestellt. Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) hat dafür ein Bundesprogramm vorgesehen und die Finanzierung damit allein in die Hände des Bundes gelegt. Das Bundesprogramm umfasst die Konditionen, mit denen die bisher im Bundeshaushalt bewilligten 1 Mrd. € in den kommenden vier Jahren ausgegeben werden sollen.

Förderung nur für die drei höchsten Haltungsstufen

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Geld soll sowohl in den Stallbau als auch in die Begleichung von Mehrkosten für die Haltung in den drei höchsten Haltungsstufen mit Kontakt zu Außenklima fließen. Die Einstiegstufe 2 bei den Haltungsformen aus dem Tierhaltungskennzeichengesetz, die etwas höher als der Standard der Initiative Tierwohl (ITW) liegt, wird hingegen nicht über das Bundesprogramm gefördert.

Nachweis von Fläche nötig

Weitere Bedingung ist die Flächenbindung. In die Förderung sollen grundsätzlich nur die Betriebe einbezogen werden, die über eine Flächenausstattung verfügen, die dem Tierbestand entspricht (max. 2,0 GV/ha). Bei der Berechnung der Viehbesatzdichte können Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen angerechnet werden. Damit sollen auch gewerbliche Tierhaltungsbetriebe über Kooperationen an der Förderung teilnehmen können.

Bedingungen für investive Kosten:

Gefördert werden soll die Einhaltung von Tierhaltungsstandards, die deutlich über den zwingenden gesetzlichen Vorgaben liegen.

  • Dazu zählt das BMEL die drei höchsten Stufen der geplanten Tierhaltungskennzeichnung: Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio.
  • Gefördert werden Stallneubauten und Stallumbauten.
  • Die Ställe sollen mehr Platz bieten, einen planbefestigten Liegebereich vorweisen und müssen einen Zugang zu Außenklima oder Auslauf vorhalten. Zudem werden Freilandhaltungen und Bioställe gefördert.
  • Die Förderung soll zunächst nur in der Schweinehaltung angeboten werden.
  • Neben den Mastschweinen, die auch im Tierhaltungskennzeichengesetz auftauchen, sollen aber auch Ställe für Sauen und Absatzferkel gefördert werden.
  • Es ist ein Fördersatz von 50 % vorgesehen, der auf die tatsächlichen Gesamtbaukosten angewendet werden soll.
  • Geplant ist zudem eine Deckelung der Förderung bei 600.000 € pro Betrieb.

Bedingungen für laufende Mehrkosten:

Neu ist in dem Bundesprogramm im Vergleich zu den bisherigen Stallbauförderungen die konsumtive Förderung der laufenden Mehrkosten. Dafür schlägt das BMEL folgende Bedingungen vor:

  • Die Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebs ermittelt werden.
  • Es ist vorgesehen, auf diesen Pauschalbetrag einen Fördersatz von 65 % anzuwenden.
  • Die Förderung der Mehrkosten soll eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren haben.
  • Auch bei der konsumtiven Förderung gibt es Obergrenzen. Sie orientieren sich an Tierzahl pro Betrieb und liegen bei max. 3000 Mastschweinen bzw. 200 Sauen.
  • Für die Kontrolle der Einhaltung der höheren Kriterien will das BMEL auf bestehende Kontrollsysteme setzen. Diese müssen einem Verband angehöhren oder einer anderen Organisation die Kontrollen durchführt, Beispiele dafür wären QS oder die ITW oder die Bioverbände.
  • Bei den Schweinen müssen bei mindestens 80 % der Tiere intakte Ringelschwänze haben. Zudem sind in der Schweinemast männliche Mastschweine die unkastriert sind, die immunologisch kastriert sind oder mit Betäubung kastriert sind Voraussetzung für die Förderung.
  • Zudem müssen die Halterinnen und Halter regelmäßig Fortbildungen nachweisen.

Keine Beteiligung durch die Bundesländer

Das Bundesprogramm soll durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet werden. Eine Beteiligung an der Förderung durch die Länder schließt das BMEL aus. Damit will das BMEL garantieren, dass in allen Bundesländern die gleichen Bedingungen für die Förderung gelten, argumentiert es. Zudem hätten die Länder kein Interesse, die Mehrkosten zu tragen, heißt es aus dem BMEL dazu weiter.

Erste Förderbescheide für Herbst 2023 angepeilt

Die Förderbedingungen leitet das BMEL nun an die Länder und Verbände zur Stellungnahme weiter. Parallel zum Gesetzesverfahren für das Tierhaltungskennzeichengesetz und zu den Änderungen im Baurecht will das BMEL dann die Förderrichtlinien fertig stellen und der EU zur Genehmigung vorlegen. Die ersten Förderbescheide sollen dann ab Herbst 2023 übergeben werden können, hofft das BMEL.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.