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So wird Unrecht zu Recht

In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht Naumburg den Freispruch für drei Personen bestätigt, die für Filmaufnahmen widerrechtlich in Schweineställe eingedrungen sind – und setzt damit ein fatales Signal in Richtung Selbstjustiz.

Lesezeit: 3 Minuten

In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht Naumburg den Freispruch für drei Personen bestätigt, die für Filmaufnahmen widerrechtlich in Schweineställe eingedrungen sind – und setzt damit ein fatales Signal in Richtung Selbstjustiz. Ein Kommentar von Anselm Richard, Chefredakteur des Wochenblatts für Landwirtschaft und Landleben:


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Die nächste Ohrfeige für alle Nutztierhalter: Das Oberlandesgericht Naumburg hat drei Personen freigesprochen, die widerrechtlich in Schweineställe eingedrungen waren, um dort zu filmen. Zwar sei der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt, aber die Tierrechtler könnten einen rechtfertigenden Notstand geltend machen, weil sie Verstöße gegen Tierschutzvorschriften dokumentiert haben.


Mit diesem letztinstanzlichen Urteil sind die Freisprüche rechtskräftig – und setzen ein fatales Signal. So werden der Selbstjustiz und dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet, der Staat kapituliert vor den Moralpredigern und Spendensammlern der Tierrechtsorganisationen. Wer den Tierschutz als angebliches Ziel in der Satzung seines Vereins anführt, für den gelten wohl andere Gesetze als für den Rest der Gesellschaft.


Wenn in einem Stall die Tierschutzvorschriften nicht eingehalten werden, dann ist das eine Angelegenheit der zuständigen Behörde. Die Veterinärämter haben die Aufgabe, die Betriebe zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden, niemand sonst. Wenn jetzt ein Gericht feststellt, dass Notstand herrschte, „weil mit einem Eingreifen der zuständigen Behörden nach den zuvor erzielten Erfahrungen nicht zu rechnen gewesen sei“, ist das sowohl ein Armutszeugnis für die Kontrollbehörde als auch ein Freibrief für Selbstjustiz.


Übertragen auf andere Bereiche bedeutet das: Man darf in Wohnungen einbrechen, weil dort häusliche Gewalt vermutet wird, aber die Polizei nichts tut. In Büros dürfen Akten gestohlen werden, weil mit Schwarzarbeit Sozialabgaben und Steuern hinterzogen werden könnten, aber kaum Betriebsprüfungen stattfinden. Wie bitte?!


Warum wird dem Treiben der Tierrechtler nicht Einhalt geboten? In den Veredlungszentren Nordwestdeutschlands sind die Amtsveterinäre regelmäßig zu Kontrollen unterwegs und verhängen bei Tierschutzverstößen Bußgelder. Sie sind fachkompetent und üben das Gewaltmonopol des Staates aus. Das muss so bleiben.


Richtern darf die Politik keine Vorschriften machen. Aber sie kann die Gesetzgebung der neuen Lage anpassen. Genau das gilt es jetzt zu tun:

  1. Die Landesregierung in Düsseldorf muss ganz schnell das Verbandsklagerecht im Bereich des Tierschutzes abschaffen. Organisationen, deren Mitglieder oder „Recherchepartner“ Einbrüche verüben oder gutheißen, fremdes Eigentum nicht respektieren und Straftaten begehen, dürfen nicht mit Sonderrechten belohnt werden.
  2. Die künftige Bundesregierung muss das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben umsetzen, Stalleinbrüche als Straftaten tatsächlich und effektiv zu ahnden. Nur so sind dem gerichtlich gutgeheißenen Unrecht Grenzen zu setzen.
Wenn die Appelle der Landwirtschaft, diesen Machenschaften ein Ende zu setzen, weiter ungehört verhallen, dürfen sich die Regierungsparteien nicht wundern: Die Bauern wenden sich von ihnen ab und die Tierhaltung wird ins Ausland verlagert. Dorthin, wo noch klar ist, wer die Verbrecher sind und wer nicht.

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