Coronahilfspaket III
So zapfen Sie die Coronahilfen an
Das Coronahilfspaket III ist auch für Landwirte interessant. Vor allem Schweinehalter können nun auf staatliche Hilfen hoffen.
In vermutlich wenigen Tagen können Sie die Corona-Überbrückungshilfe III beantragen. Jedes Unternehmen, das zwischen November 2020 und Juni 2021 wegen der Pandemie einen Umsatzeinbruch von 30 % verkraften musste bzw. muss, darf die Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Von den neuen Regeln profitieren nicht nur Hofcafés oder Ferienwohnungsanbieter, sondern möglicherweise auch Schweinemäster und Ferkelerzeuger, denen die Pandemie die Preise verhagelt hat. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zu den Monaten in 2019 und ist gestaffelt:
- bei einem Umsatzrückgang von 30 % bis 50 % werden bis zu 40 %,
- bei einem Umsatzrückgang von 50 % bis 70 % werden bis zu 60 % und
- bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % werden bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten gezahlt.
Im Gegensatz zu der Überbrückungshilfe II wird jeder Fördermonat für sich betrachtet. Dies bedeutet: Für einen Monat können Sie eine Förderung erhalten, für einen anderen womöglich nicht. In den vorherigen Hilfspaketen war noch ein Vergleich über einen bestimmten Zeitraum erforderlich.
Fördergrenzen beachten
Landwirte, die eine bestimmte Zuschusshöhe innerhalb der vergangenen Jahre überschritten haben, müssen neben dem Umsatzeinbruch auch einen Verlust nachweisen (in Höhe des Zuschusses). Die genauen Details dazu sind noch nicht geklärt.
Bekannt ist bislang: Die Grenze ohne Verlustnachweis liegt bei 245.000 € für die landwirtschaftliche Primärproduktion. Für den Fischerei- und Aquakultursektor hat die Regierung die Obergrenze bei 290.000 €, für alle anderen bei 2 Mio. € angesetzt.
Zu den Zuschüssen des Agrarsektors gehören u.a. die Bundeswaldhilfe und die Liquiditätshilfen bzw. Förderzuschüsse der Rentenbank (Junglandwirte-Programm), die Gasölverbilligung für den Forst, regionale Sonderumweltprogramme, Mittel für räumliche Strukturmaßnahmen und Zuschüsse aus dem Programm Leben auf dem Land.
Nicht dazu gehören: die Direktzahlungen und die Gasölverbilligung.
Fixkosten werden erstattet
Der Staat erstattet Ihnen Teile der Fixkosten. Dazu gehören Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Mieten für Maschinen, Zinsen sowie Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung usw. Für Abschreibungen erhalten Sie einen Zuschuss von 50 %. Personalkosten, die nicht von Kurzarbeitergeld betroffen sind, fördert der Staat pauschal mit 20 % der Fixkosten.
Ihre Anträge müssen Sie zusammen mit einem Steuerberater, der landwirtschaftlichen Buchstelle, einem Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer und/oder Rechtsanwalt erstellen. Erste Abschläge sollen bereits im Februar fließen. Die regulären Auszahlungen erfolgen ab März 2021.
Derzeit können Sie noch keine Anträge stellen. In den kommenden Tagen will die Regierung das Portal freischalten.
Mehr Infos finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Steuerberater Bernhard Billermann und Steuerberater Tobias Bewer, wetreu Alfred Haupt KG, Münster
von Michael neve
Keinen Zuschuss für alle,und
Gott für uns alle das wäre die fairste Lösung .Ob für ein rostigen Nagel für Sauenstall Kuhstall oder Bullenstall! Auch die Flächenpramie ist eine Grundstücksbesitzprämie da sie an Verpächter durchgereicht wird! Die schlechteste Arbeitszeitentlohnung mit Abstand war die ... mehr anzeigen letzten Jahre im Kuhstall das sind belegbare Fakten ,aber auch nicht schlimm . Wer das nicht möchte kann seinen Betrieb ja aufgeben .Interessant wie nicht Milchviehhalter( die mit der größten Klappe haben die Quote teuer verkauft) sich hier über die MIlchviehhalter äußern!!! weniger anzeigen
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von Gerd Uken
Na ja wenn das dann genauso holprig läuft
Wie bei der Rentenbsk oder noch besser beim Zollportal dann kann man ja std. vor dercHotline zu bringen!! Und was ist denn mit Betriebsanfängern oder denen die 2019 noch gar keine Vermietung oder Hofcafe hatten?? Bei der Milch wird’s auch nicht funktionieren denn der ist gegenüber ... mehr anzeigen dem Vorjahr nur um 1-2,Cent schlechter geworden da schafft man die 30% mit Sicherheit nicht. weniger anzeigen
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von Michael neve
Schweinehalter können abkassieren,
weil die Schweinepreise aufgrund der ASP in China letztes Jahr utopisch waren, schade das die Milch letztes Jahr nicht 50cent gekostet hat dann hätten diese Betriebe sich auch sanieren können!!! Alle fordern Wettbewerbsgleichheit in der EU und dann so eine Wettbewerbsverzerrung ... mehr anzeigen innerhalb der Landwirtschaft in Deutschland unfassbar!!!!! weniger anzeigen
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von Bernhard Randler
Im Gegensatz zur Milchviehhaltung
ist in der Schweinehaltung nicht jeder rostige Nagel in den vergangenen Jahren gefördert worden. Also nur kein Neid. Im Übrigen wird es der Mühe nicht Wert sein wenn ich lese dass Wasser Heizung Strom gefördert wird.
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von Florian Pohli
Schweinehalter
Die Schweinehalter leben schon Jahre mit Auf und Abpreise, aber so ein Zenario wie zur Zeit hat es seit der Wende 1989 nicht mehr gegeben, Da haben es die Milchbauern einfacher, der Milchpreis steigt und fällt mal 2-4 cent aber sonst ist er berechenbar, und wer umstellt auf Bio der lacht ... mehr anzeigen sicht sowiso kaputt über das gejamere. ein Schweinebauer der von 5-10 Jahre einen neuen Stallgebaut hat wie er zu dieser Zeit auch noch staatlich gefördert wurde kann nicht einfach auf Bio umstellen, er muss da einfach durch oder zuschließen weniger anzeigen
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von Fritz Gruber
Fragt
Mal bei den Gastronomen nach die können sich vor lauter Zuschuss gar nicht mehr retten ! Alles Propaganda schaut Mal lieber wer das alles bezahlt wenn überhaupt
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von Siegfried Mantel
@Fritz Gruber-Gastronomen können sich vor Zuschuß nicht retten
die Welt sieht ein bisschen anders aus wie Sie sie beschreiben, ich bin zwar kein Gastronom, habe derweilen sehr guten Bekannten bei dem wir auch immer wieder Gäste von unserer Lieferantenseite unterbringen, da er Geschäftsreisende nach wie vor aufnimmt weil das ungefähr 30 % von ein ... mehr anzeigen seinem Umsatz ausmachte, was sich aber jetzt halbiert hat von der Anzahl der Gäste, d. h. der hat momentan 15 % von seinem normalen Umsatz (will aber die Leute nicht verlieren, weil die werden auch wieder kommen und dann werden die meisten sich wahrscheinlich schon erinnern wer in der Zwischenzeit immer seinen Laden offen hatte oder nicht), dieser Landgasthof bekommt keinen einzigen Cent von unserer Bundesregierung das sind aber die Leute, die für Außendienstler und Geschäftsreisende den Laden am Laufen halten, denn wir könnten draußen nicht unterwegs sein wenn es diese Gasthöfe und Hotels nicht gäbe. Nicht immer schauen ob des Nachbarswiesen grüner sind als die eigenen, und wenn ich hier den Kampf zwischen Milchviehbetrieben und Schweinehaltern sehe dann muss ich als nicht vier halten der Betrieb sagen und als Kenner der Branche die Schweinebetriebe hatten bis 2018 inklusive eigentlich nur schlechte Zeiten, 2019 war natürlich ein Highflyer bis 2020 zur Schlachtkrise bzw. ASP, wenn man aber die Preisentwicklungen der letzten 30 Jahre nach vollzieht, muss man sagen Milchviehbetriebe waren die Gewinner im Vergleich zu den Schweinehaltern, sicherlich ist die Zeit nach dem Kontingent bei den Milchviehhalter nicht einfacher geworden, war aber auch nicht zu erwarten, die Milch sie halt da haben eben dann auch die gleichen Probleme erlebt wie Schweinehalter. Aber deswegen sollte man keinen Futter Neid haben, bringt uns gemeinsam nicht weiter, wir haben einen Feind und der heißt Bundesregierung und wir dürfen nicht untereinander Krieg führen. weniger anzeigen
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