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Sofortprogramm: Das plant Schwarz-Rot für die Landwirtschaft

Das Bundeskabinett hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt, das die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen soll. Auch für die Landwirtschaft steckt einiges drin.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch kann fast schon historisch genannt werden, denn ein derart umfangreiches beziehungsweise weitreichendes Maßnahmenpaket wie das nun vorliegende Sofortprogramm wurde selten vorgelegt. Auch für die Land- und Forstwirtschaft sind (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags) etliche strategische Neuausrichtungen geplant. Andere gelten der Gesamtwirtschaft, dürften die Bauern aber genauso betreffen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, bewertet die Ergebnisse des Koalitionsausschusses positiv: „ Die Richtung stimmt. Das schafft Perspektive und Zuversicht. Dies ist ein erstes wichtiges Signal der neuen Bundesregierung. Wir setzen darauf, dass weitere Erleichterungen kommen -  beispielsweise beim notwendigen Bürokratieabbau.“

Eine Auswahl der wichtigsten Maßnahmen haben wir hier zusammengestellt:

Maßnahmen, die unmittelbar die Landwirtschaft betreffen:

 

Maßnahmen, die auch die Landwirtschaft betreffen: 

  • Einführung eines Investitions-Boosters (degressive AfA) für Ausrüstungsinvestitionen

  • Senkung der Unternehmenssteuerbelastung (KSt und § 34a EStG)

  • Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zum 1.1. 2026. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen könnte sich positiv auf den Lebensmittelabsatz auswirken, was indirekt auch den Erzeugern zu Gute käme. Allerdings haben manche Gastronomievertreter bereits angekündigt, die Differenz nicht an die Kunden weiterzugeben. Damit besteht das Risiko, dass diese Maßnahme einfach verpufft.

  • Errichtungsgesetz für ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

  • Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes. Dies könnte potenziell für Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft relevant werden, falls CO2-Abscheidungs- und Speichertechnologien (CCS) oder -Nutzungstechnologien (CCU) in Zukunft auch in diesen Sektoren Anwendung finden oder Schnittstellen bestehen.

  • Weitere allgemeine Maßnahmen wie die Senkung der Unternehmenssteuerbelastung, zinsgünstige Finanzierungen, oder Maßnahmen zur Reduzierung von Netzentgelten bzw. Umlagen im Strombereich sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren könnten ebenfalls indirekt Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft betreffen, da sie die allgemeine wirtschaftliche und infrastrukturelle Rahmenbedingung verbessern sollen.

  • Abschaffung des nationalen Lieferkettengesetzes. Abstimmung zum Ersatz über ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.

  • Start des Sozialpartnerdialogs zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten

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