Die Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch kann fast schon historisch genannt werden, denn ein derart umfangreiches beziehungsweise weitreichendes Maßnahmenpaket wie das nun vorliegende Sofortprogramm wurde selten vorgelegt. Auch für die Land- und Forstwirtschaft sind (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags) etliche strategische Neuausrichtungen geplant. Andere gelten der Gesamtwirtschaft, dürften die Bauern aber genauso betreffen.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, bewertet die Ergebnisse des Koalitionsausschusses positiv: „ Die Richtung stimmt. Das schafft Perspektive und Zuversicht. Dies ist ein erstes wichtiges Signal der neuen Bundesregierung. Wir setzen darauf, dass weitere Erleichterungen kommen - beispielsweise beim notwendigen Bürokratieabbau.“
Eine Auswahl der wichtigsten Maßnahmen haben wir hier zusammengestellt:
Maßnahmen, die unmittelbar die Landwirtschaft betreffen:
Wiedereinführung der vollständigen Agrardiesel-Rückvergütung zum 1.1.2026. Diese Maßnahme war eines der zentralen Versprechen der Union im Wahlkampf und hat direkte finanzielle Auswirkungen auf landwirtschaftliche Unternehmen. Die Umsetzung soll „schnellstmöglich“ erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat dabei ein wichtiges Wörtchen mitzureden.
Übergangszeitraum für das Tierhaltungskennzeichengesetz wird bis zum 1. März 2026 verlängert. Das soll den Beteiligten in der Produktionskette mehr Zeit für die Umsetzung geben.
Aufhebung der Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz zur Reduktion von übermäßigen bürokratischen Pflichten in der Landwirtschaft. Die von vielen Landwirten als praxisfern und papierlastig empfundene Regelung soll zugunsten einer einfacheren Verordnung abgeschafft werden. Dabei soll insbesondere eine betriebsindividuelle Lösung für die Roten Gebiete gefunden werden.
Anpassung der Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung von Saisonarbeitskräften auf 90 Tage. Bisher gelten hier 70 Tage, was in vielen Fällen zu logistischen und bürokratischen Querelen geführt hatte.
Maßnahmen, die auch die Landwirtschaft betreffen:
Einführung eines Investitions-Boosters (degressive AfA) für Ausrüstungsinvestitionen
Senkung der Unternehmenssteuerbelastung (KSt und § 34a EStG)
Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zum 1.1. 2026. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen könnte sich positiv auf den Lebensmittelabsatz auswirken, was indirekt auch den Erzeugern zu Gute käme. Allerdings haben manche Gastronomievertreter bereits angekündigt, die Differenz nicht an die Kunden weiterzugeben. Damit besteht das Risiko, dass diese Maßnahme einfach verpufft.
Errichtungsgesetz für ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes. Dies könnte potenziell für Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft relevant werden, falls CO2-Abscheidungs- und Speichertechnologien (CCS) oder -Nutzungstechnologien (CCU) in Zukunft auch in diesen Sektoren Anwendung finden oder Schnittstellen bestehen.
Weitere allgemeine Maßnahmen wie die Senkung der Unternehmenssteuerbelastung, zinsgünstige Finanzierungen, oder Maßnahmen zur Reduzierung von Netzentgelten bzw. Umlagen im Strombereich sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren könnten ebenfalls indirekt Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft betreffen, da sie die allgemeine wirtschaftliche und infrastrukturelle Rahmenbedingung verbessern sollen.
Abschaffung des nationalen Lieferkettengesetzes. Abstimmung zum Ersatz über ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.
Start des Sozialpartnerdialogs zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten