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"Solide Grundlage": Alles zum künftigen EU-Agrarhaushalt

Bundesagrarministerin Ilse Aigner ist mit der Einigung über den zukünftigen EU-Haushalt zufrieden und sprach am Freitag von einem "guten Tag für die Landwirtschaft und die Verbraucher in Deutschland". Mit der Einigung hätten die Landwirte Planungssicherheit und ein stabiles Fundament für die Zukunft. Gleichzeitig gab es ein dickes Lob von Aigner für Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundesagrarministerin Ilse Aigner ist mit der Einigung über den zukünftigen EU-Haushalt zufrieden und sprach am Freitag von einem "guten Tag für die Landwirtschaft und die Verbraucher in Deutschland". Mit der Einigung hätten die Landwirte Planungssicherheit und ein stabiles Fundament für die Zukunft. Gleichzeitig gab es ein dickes Lob von Aigner für Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es sei ihr Verdienst, eine Einigung herbeigeführt zu haben.

 

"Künftig gilt die Devise öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“, so Aigner. Zu diesem Prinzip hätten sich alle EU-Staaten klar bekannt. Zudem habe man beschlossen, Direktzahlungen künftig stärker an Umweltleistungen zu binden, ohne dass Flächen aus der Produktion genommen werden müssen. Das sei aus deutscher Sicht ein großer Erfolg.

 

Zuvor war die EU-Kommission von ihrer früheren Forderung nach einer pauschalen Stilllegung von Flächen abgerückt. Die Mehrheit der EU-Staaten hat sich laut der CSU-Politikerin hinter die von ihr und ihren 16 Länderkollegen vorgetragene Forderung gestellt, auf ökologischen Vorrangflächen eine schonende, umweltfreundliche Bewirtschaftung zu ermöglichen.

 

„Ein dritter entscheidender Punkt ist für Bund und Länder die Sicherung starker ländlicher Räume. Auch hier kann sich das Ergebnis sehen lassen“, betonte Aigner weiter. Maßnahmen mit Umweltbezug im Rahmen der 2. Säule sollen höhere EU-Kofinanzierungssätze erhalten. Mit diesen Vorgaben werde der Beitrag der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Umwelt besonders gestärkt.


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Ciolos bedauert Kürzungen


EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş begrüßte die Einigung grundsätzlich, bedauerte jedoch die erfolgten Kürzungen, insbesondere am Budget der ländlichen Entwicklung. Das bedeute weniger Investitionen und damit weniger Wachstum. Dem werde man bei der Formulierung von Strategien für den ländlichen Raum Rechnung tragen müssen. Wenn das Paket vom Europaparlament abgesegnet werde, könne man in die Endphase der Verhandlungen zur Agrarreform eintreten. „Die Herausforderung beginnt jetzt - wir müssen von Vorschlägen zu Entscheidungen gelangen“, so Cioloş.


Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, drohte hingegen angesichts der Lücke zwischen Verpflichtungen und Zahlungen mit dem Veto der Abgeordneten. Ein Defizit dürfe es in der EU nicht geben. Das Hohe Haus kann das Gesamtpaket annehmen oder ablehnen, aber keine Detailänderungen vornehmen. Die übrigen Reaktionen fielen sehr durchwachsen aus.


Die Details der Einigung


Bekanntlich wird der Agrarhaushalt real gekürzt und ist mit 373,5 Mrd. Euro etwa 27 Mrd. geringer ausgestattet als bisher. Er liegt sogar 8,7 Mrd. Euro unter dem Vorschlag der EU-Kommission. Auf die Direktzahlungen entfallen dabei 277,8 Mrd. Euro. Die ländliche Entwicklung kommt mit etwas geringeren Kürzungen davon als im November befürchtet. Eingeplant sind von 2014 bis 2020 jetzt 84,9 Mrd. Euro. Das sind 7 Mrd. Euro weniger als die Europäische Kommission vorschlug, aber immerhin 1,3 Mrd. Euro mehr als Ende November im Gespräch waren.

 

Im Rahmen des Agrarhaushalts ist künftig ferner vorgesehen, dass Mitgliedstaaten, die derzeit einen Direktbeihilfesatz pro Hektar erhalten, der weniger als 90 % des Durchschnitts beträgt, bis 2020 schrittweise mehr bekommen und wenigstens 196 Euro/ha erreichen. Diese Annäherung wird von allen Staaten oberhalb des Durchschnitts - darunter Deutschland - proportional bezahlt. Zusätzlich wird den weniger üppig ausgestatteten Ländern erlaubt, bis zu 25 % ihrer Mittel für die ländliche Entwicklung in Direktzahlungen umzuwidmen. Grundsätzlich gilt, dass alle Mitgliedstaaten je nach Gusto einmalig bis zu 15 % der Mittel zwischen den beiden Säulen in beide Richtungen umschichten dürfen. Direktzahlungsgelder, die auf diese Weise in die ländliche Entwicklung flössen, wären kofinanzierungsfrei.

 

Die von der Kommission außerhalb des Finanzrahmens angelegte Reserve für Marktkrisen wurde um 0,7 Mrd. Euro auf 2,8 Mrd. Euro gestutzt und findet sich jetzt innerhalb der Ersten Säule wieder. Das entspricht de facto einer entsprechenden zusätzlichen Kürzung der Direktbeihilfen. Die Gelder sollen den Landwirten erstattet werden, wenn sie nicht krisenbedingt in Anspruch genommen wurden.


Kappung freiwillig, 30 % Greening


Die betriebsgrößenabhängige Kappung soll nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs freiwillig bleiben. Zur Frage des Greenings wird festgehalten, dass die Mitgliedstaaten 30 % der Direktbeihilfen für eine Ökologisierung abstellen sollen, allerdings mit „klar definierter Flexibilität“ hinsichtlich der von den Landwirten durchzuführenden Maßnahmen.

 

Der Anteil der ökologischen Vorrangflächen an der Ackerfläche wird nicht auf 3,5 % festgesetzt, wie Beobachter im Vorfeld spekulierten; allerdings soll sichergestellt werden, dass für diese Greening-Maßnahme kein Land aus der Produktion genommen werden muss und „ungerechtfertigte Einkommensverluste“ vermieden werden. Über beide Punkte - Kappung und Greening - hat der Europäische Rat im Gegensatz zu den Haushaltszahlen keine Entscheidungshoheit. Hier müssen die weiteren Verhandlungen zur Agrarreform den Durchbruch bringen. (ad/AgE)


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