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EU-Parlament/Bundestag

Soll LEH Lieferanten auch künftig Vorgaben zu Umwelt- und Tierschutz machen dürfen?

Die Grünen meinen im EU-Parlament Strömungen zu erkennen, die es dem Handel künftig unmöglich machen wollen, von Lieferanten Umwelt- und Tierschutzstandards zu verlangen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Der entsprechende Vorschlag der EU-Kommission werde unterlaufen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Handel soll auch künftig von Lieferanten Umwelt- und Tierschutzstandards verlangen dürfen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Dazu legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag vor. Die Regierung soll in den Verhandlungen im Europäischen Rat eine entsprechende Forderung des Europäischen Parlaments ablehnen. Danach sei vorgesehen, dass dem Lebensmitteleinzelhandel verboten werden soll, Lieferanten Vorgaben zu Umweltschutz- und Tierschutznormen zu machen, die strenger als die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind.

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In dem Antrag schreiben u.a. Renate Künast, Harald Ebner und Friedrich Ostendorff, dass Bauern in besonderem Maße unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt seien. Die EU-Kommission habe vorgeschlagen, gegen die schädlichsten unfairen Handelspraktiken vorzugehen und damit die (Verhandlungs-)Position vor allem von Bauern zu stärken.

Dieses Ziel halten die Grünen für notwendig und begrüßenswert. Einige der mittlerweile durch das Europäische Parlament unterbreiteten Änderungswünsche hätten mit diesem ursprünglichen Ziel jedoch nichts zu tun. „Sie versuchen vielmehr, den Kommissionsvorschlag zu nutzen, um gänzlich andere Interessen durchzusetzen. Umwelt - und Tierschutz sind erklärte Ziele der Europäischen Union. Doch genau diese Ziele werden mit dem Vorschlag des Europäischen Parlaments torpediert“, so die Abgeordneten weiter.

Sie vermuten, dem Handel solle künftig unmöglich gemacht werden, von Lieferanten Umwelt- und Tierschutzstandards zu verlangen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Der Vorschlag ignoriere auch den Wettbewerb, der on- und offline stattfindet und immer härter wird. Insbesondere hinsichtlich der Konkurrenz mit weltweit bzw. online agierenden Konzernen sei ein funktionierender Qualitätswettbewerb zentral. Dies erfordert die Möglichkeit, sich durch besondere Qualitätsmerkmale von Konkurrenten abzuheben und so am Markt bestehen zu können.

Die Bundesregierung solle daher in den Verhandlungen im Rat diese Forderungen des Europäischen Parlaments ablehnen. Im Speziellen müsse sie die Forderung abzulehnen, wonach es dem Lebensmitteleinzelhandel künftig verboten werden soll, Bestimmungen zu Umweltschutz- und Tierschutznormen vorzugeben, die strenger als die einschlägigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind.

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