Die Bundesregierung hat sich Medienberichten zufolge auf ein Lieferkettengesetz für Unternehmen geeinigt. Firmen sollen durch das Gesetz verpflichtet werden, Menschenrechte bei ihren Lieferanten im Ausland durchzusetzen.
Geplant sei demnach, dass die neuen Regeln ab 2023 für Konzerne mit mehr als 3000 Mitarbeitern verbindlich gelten, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl im September 2021 verabschiedet werden, aber erst Anfang 2023 in Kraft treten, heißt es.
Unternehmen müssten künftig bei Verstößen mit einem Bußgeld rechnen, haben dpa und Reuters erfahren. Es soll jedoch keine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen geben. Wirtschaftsverbände hatten argumentiert, eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für unabhängige Geschäftspartner im Ausland, die dort eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen, sei realitätsfern. In diesem Falle drohe, dass sich deutsche Firmen wegen zu hoher Risiken aus vielen Ländern der Welt zurückziehen.
Das Gesetz soll einen Beitrag leisten, um Kinderarbeit und Hungerlöhne bei ausländischen Zulieferern einzudämmen. Es soll deutsche Unternehmen verpflichten, bei ausländischen Lieferanten die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu verfolgen, heißt es weiter.
Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), stellte dazu am Freitagmittag fest, dass sich die genossenschaftlich orientierten Unternehmen ihrer Verantwortung und ihrer Sorgfaltspflichten bewusst seien. Bereits heute würden in Deutschland hohe soziale und Umweltstandards gelten, die die Mitgliedsunternehmen sehr ernst nehmen, so Ehlers.
Er fordert, dass so ein Gesetz zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten mit einem vernünftigen Augenmaß ausgestaltet werden muss: „Die neuen Regelungen dürfen nicht zu überbordender Bürokratie führen. Auch dürfen keine neuen und unverhältnismäßigen Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand entstehen.“
Zudem müsse ein Lieferkettengesetz bereits vorhandene hohe Standards anerkennen und der Missbrauch von Daten, die zur Dokumentation der Sorgfaltspflicht gesammelt werden, müssten verhindert werden. Ehlers kündigte an: „Wir werden prüfen, ob der Gesetzesentwurf diesen Anforderungen entspricht.“