Am 1. September 2008 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Kraft, dies teilte die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) vergangene Woche mit. Das neue Gesetz enthält nach Angaben der STV wertvolle Verbesserungen für den Sortenschutzinhaber und zur Bekämpfung des Schwarzhandels. Mit dem neuen Gesetz sei der Täter immer zum Schadensersatz in vollem Umfang verpflichtet, wenn er zumindest fahrlässig gehandelt habe, erläuterte die STV. Dabei habe der Geschädigte Anspruch auf den durch den Schwarzhandel erzielten Gewinn oder die ihm entgangene Lizenzgebühr. Weitgehender als bisher könne der Geschädigte auch die zur Herstellung des Materials verwendete Vorrichtung vernichten lassen. STV-Geschäftsführerin Gabriele Gierling hob hervor, dass diese Änderungen im Gesetz längst fällig gewesen seien und dazu dienten, den ehrlichen und gesetzestreuen Landwirt beziehungsweise Händler zu schützen.
Bislang habe man trotz drohender Strafen immer wieder fehlendes Rechtsbewusststein für geistiges Eigentum feststellen müssen. Zuletzt habe man im Zuge bundesweiter Routinekontrollen einen organisierten Schwarzhandel aufdecken können. Es sei zu hoffen, dass mit dem neuen Gesetz endlich das Bewusstsein eintrete, dass Schwarzhandel kein Kavaliersdelikt sei, betonte Gierling. Gerade die kleinen und mittelständischen Züchtungsunternehmen litten unter den Verlusten. Nur wenn Investitionen in Forschung und Entwicklung neuer Sorten abgesichert seien, könnten die Züchter in Fortschritt investieren.