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Coronakrise

Sozialbeiträge werden bei Bedarf gestundet

Berufsgenossenschaft sowie Alters-, Kranken- und Pflegekasse können fällige Beiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die Unternehmer verbunden wäre.

Lesezeit: 2 Minuten

Zahlungserleichterungen gewährt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Mitgliedern, wenn finanzielle Engpässe in Folge der Corona-Krise eintreten. Die SVLFG nutzt damit die gesetzliche Möglichkeit, in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sowie der Alters-, Kranken- und Pflegekasse fällige Beiträge zu stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Unternehmer verbunden wäre.

Wie die Sozialversicherung vergangene Woche mitteilte, kann eine Stundung im Einzelfall auf schriftlichen Antrag mit kurzer Begründung gewährt werden. Dabei sollen die Anforderungen auf ein Minimum beschränkt und auf die grundsätzlich erforderliche Verzinsung verzichtet werden.

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Daneben will die SVLFG Mahnungen und Vollstreckungen zunächst bis Ende Juni 2020 aussetzen. Das gilt auch für Säumniszuschläge, die anfallen, wenn Beitragsfälligkeiten nicht eingehalten werden. Die SVLFG versicherte, sie werde die Zahlungserleichterungen im Einzelfall schnell und pragmatisch einräumen.

Versicherte sollten sich bei finanziellen Engpässen so schnell wie möglich mit der Sozialversicherung in Verbindung setzen (versicherung@svlfg.de). Abwarten und einfach nicht zahlen, sei die schlechteste Lösung, hieß es in Kassel. Gerne stünden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine telefonische Beratung zur Verfügung.

Neuberechnung vorzeitiger Altersrenten

Als Reaktion auf das Corona-Hilfspaket der Bundesregierung kündigte die SVLFG unterdessen an, sie werde für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) im Jahr 2020 die Hinzuverdienstregelungen aussetzen. Eigenen Angaben zufolge rechnet die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) derzeit bei etwa 800 von 110 000 Beziehern vorzeitiger Altersrenten Einkommen auf deren vorzeitige Altersrente an.

Die SVLFG rechnet damit, dass die vom Bundestag beschlossene Regelung bereits in dieser Woche in Kraft treten wird. Die Alterskasse werde dann alle vorzeitigen Altersrenten, die bereits gekürzt werden, rückwirkend ab 1. Januar 2020 neu berechnen. Habe die Rentenzahlung nach dem 1. Januar 2020 begonnen, werde sie ab dem entsprechenden Rentenbeginn neu berechnet. Ein Antrag müsse nicht gestellt werden.

Zur Information der Versicherten rund um die Corona-Krise hat die SVLFG inzwischen häufig gestellte Fragen und Antworten in Bezug auf Betriebs- und Haushaltshilfe, Reha-Leistungen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse sowie krankenversicherungsrechtliche Themen zusammengestellt

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