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Sozialdemokratin soll Pflanzenschutzverordnung im EU-Agrarausschuss übernehmen

Im EU-Agrarausschuss übernimmt eine spanische Sozialdemokratin die Berichterstattung für die umstrittene Pflanzenschutzverordnung. Umwelt- und Agrarausschuss rangeln derweil noch um Zuständigkeiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die spanische Sozialdemokratin Clara Aguilera soll Berichterstatterin für die EU-Verordnung zu „nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ werden. Das geht aus einem Bericht des Pressedienstes Agra-Europe (AgE) hervor. Aguilera ist Agrarsprecherin der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) und soll laut AgE den Verordnungsvorschlag im Namen der Agrarpolitiker bearbeiten. In Brüsseler Kreisen gilt Aguilera als landwirtschaftsnah.

Umweltausschuss federführend

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Die Umweltpolitiker im Europaparlament haben die ehemalige Fernsehköchin Sarah Wiener (EU-Grüne) zu ihrer Berichterstatterin gewählt. Der Umweltausschuss wird die Pflanzenschutzverordnung federführend verhandeln. Die EU-Kommission hatte ihre Pläne im Juli veröffentlicht. Nun müssen sich sowohl das Europaparlament als auch die EU-Mitgliedstaaten dazu positionieren.

Gerangel um Zuständigkeiten

Wer dabei im EU-Parlament den Hut auf hat, ist noch nicht ganz geklärt. Wie der Brüsseler Nachrichtendienst AgrarFacts berichtet, liefern sich die Vorsitzenden von Umwelt- und Agrarausschuss eine Auseinandersetzung um Zuständigkeiten.

Der Vorsitzende des Agrarausschusses, Norbert Lins (CDU, Europäische Volkspartei) will den Umweltpolitikern nicht das gesamte Verhandlungsmandat überlassen. Er drängt laut AgraFacts an höchster Stelle - bei EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola - auf geteilte Zuständigkeiten.

Was machen die Berichterstatter?

Die sogenannten Berichterstatter stellen Berichte zusammen, die die Position des EU-Parlaments zu bestimmten Fragen wiedergeben. Auf der Website des Europäischen Parlamentes wird die Tätigkeit der Berichterstatter wie folgt beschrieben:

Wenn ein Ausschuss entschieden hat, einen Bericht oder Änderungsanträge zu einem Gesetzesvorschlag der Kommission zu verfassen, ernennt der Ausschuss einen EU-Abgeordneten, der diesen Prozess leitet. Dieser Abgeordnete wird Berichterstatter genannt.

Berichterstatter mit großem Einfluss

Weiter heißt es: Nachdem die anderen Mitglieder des Ausschusses ihre Änderungsanträge eingereicht haben, stimmt zunächst der Ausschuss über den Bericht und die Änderungsanträge und anschließend das Plenum darüber ab.

Die Berichterstatter können also nicht alleine die Parlamentsposition bestimmen, haben aber einen großen Einfluss auf den ersten Entwurf einer Position.

Die Fraktionen, deren Abgeordnete keine Berichterstatter sind, stellen sogenannte Schattenberichterstatter, um den Prozess zu verfolgen. Sie müssen mit dem Berichterstatter um einen Kompromiss ringen, der mehrheitsfähig ist.

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