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topplus Verordnung zu Agrarstatistiken

Spätestens ab 2028: EU-Pflanzenschutzregister für Landwirte kommt

Das EU-Parlament hat den Trilog-Kompromiss zu den Agrarstatistiken bestätigt. Das heißt, dass ab 2028 ein EU-weites Pflanzenschutzregister kommen soll. Die genaue Umsetzung wird jetzt erarbeitet.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Europäische Parlament hat der Novellierung der Verordnung über die Statistik der landwirtschaftlichen Inputs und Outputs (SAIO) grünes Licht erteilt. Anfang Juni hatten sich die Parlamentarier mit der EU-Kommission und dem Rat im Trilog geeinigt.

Für die Übereinkunft, die eine Veröffentlichung des jährlichen Pflanzenschutzmittelverbrauchs vorsieht, votierten 555 Abgeordnete, bei 42 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen. Die Verordnung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten.

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Methodik noch unklar

Konkret soll ab dem Jahr 2028 die entsprechende Datenerhebung jährlich erfolgen und ab 2030 auch veröffentlicht werden. Erste Datensammlungen sollen aber bereits ab 2026 erfolgen. Im Weiteren sollen die in Verkehr gebrachten und bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten verwendeten Wirkstoffe nach repräsentativen Kulturen und behandelten Flächen aufgelistet und jährlich veröffentlicht werden. Die Methodik dazu soll während des Übergangszeitraums ab 2026 entwickelt werden.

Register für Landwirte

Darüber hinaus soll es flächendeckend elektronische Register für gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln geben, um die jährlichen Datenerhebungen gewährleisten zu können. Die SAIO-Verordnung sieht für diesen Übergangszeitraum eine europäische Finanzierung vor, um die nationalen Statistikbehörden bei der Vorbereitung auf die jährliche Erhebung der Pflanzenschutzmitteldaten zu unterstützen. In Bezug auf den ökologischen Landbau hatte man sich darauf verständigt, dass die verfügbaren Statistiken und Datensätze mit denen des konventionellen Landbaus weitgehend kohärent sein sollen.

EU will Verwaltungsaufwand vermeiden

Nach Auffassung des Parlaments kann davon auch ein weiterer Schub für den Ausbau des Ökolandbaus in der EU ausgehen. Außerdem sollte die neue Regelung „geeignete Schutzklauseln“ enthalten, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Landwirte und nationalen Verwaltungen zu vermeiden.

Die Anpassung der Agrarstatistiken - insbesondere hinsichtlich der von der Landwirtschaft genutzten Betriebsmittel - soll laut dem Europaparlament dazu beitragen, die Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Praktiken und die Agrarproduktion zu verbessern – vor allem im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Green Deal und die darin enthaltene Farm-to-Fork-Strategie. Laut Europaparlament ist die Digitalisierung dabei eine Vorbedingung für eine in der SAIO-Verordnung festgelegte Anforderung, nämlich die Erfassung von mindestens 95 % des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in einer landwirtschaftlichen Tätigkeit durch gewerbliche Anwender.

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