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Spandau: „Abluftfilterpflicht für Bestandsanlagen nicht zulässig!“

Können Mindestabstände zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht eingehalten werden, muss eine neue Tierhaltungsanlage mit Abluftreinigung ausgerüstet werden. Daran besteht kein Zweifel.

Lesezeit: 3 Minuten

Können Mindestabstände zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht eingehalten werden, muss eine neue Tierhaltungsanlage mit Abluftreinigung ausgerüstet werden. Daran besteht kein Zweifel. Den Filter aber aus reiner Vorsorge und auch für Bestandsanlagen zu verlangen – wie derzeit durch einige Ländererlasse und im Entwurf der überarbeiteten TA-Luft vorgesehen – ist nach Ansicht von Peter Spandau, Berater bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, falsch. Ohnehin wäre das nur zulässig, wenn der Filter tatsächlich dem Stand der Technik entsprechen würde, erklärte er gegenüber top agrar.

 

„Das ist laut einschlägigen Rechtskommentaren nur dann der Fall, wenn selbst durchschnittlich erfolgreiche Schweinehalter trotz Filter noch eine positive Wirtschaftlichkeit erzielen. Diese ist aber angesichts der immensen Kosten der Abluftreinigung nicht gegeben“, so der Fachmann. Selbst bei großen Anlagen mit mehr als 2 000 Mastplätzen koste der Filtereinsatz 5 bis 7 € pro Mastschwein! Die Zahlen bestätige eine bundesweit tagende Arbeitsgruppe des KTBL, die sich mit dieser Fragestellung intensiv auseinandergesetzt hat.


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Spandau gibt auch zu bedenken: Bei einem Neubau kann der Bauherr die Kosten in seiner Kalkulation berücksichtigen und danach seine Investitionsentscheidung treffen. Wer eine Altanlage nachrüsten muss, kann dies nicht. Der Landwirt müsste unter Umständen mit massiven wirtschaftlichen Einbußen rechnen. Er vermutet daher, dass genau dies vielleicht das wahre politische Ziel des Vorstoßes sei.


Auch den Nutzen für die Umwelt hält der Berater für äußerst fraglich. Er verweist auf eine sächsische Studie, wonach Abluftreinigungsanlagen aufgrund ihres hohen Energiebedarfs eine negative Treibhausbilanz ausweisen. Andere Berechnungen zeigten, dass bei einer Ausrüstung aller in Deutschland vorhandenen BImSchG-genehmigten Schweinehaltungsanlagen mit einer Abluftreinigung nur 15 Kilotonnen (kt) weniger Ammoniak ausgestoßen werden. „Bei einem Gesamtausstoß von 550 kt NH3 sind dies nicht einmal 3 %. Damit wird ganz klar das Argument ausgehebelt, dass Abluftreinigungsanlagen einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der bundesweiten NH3-Emissionen leisten können.“

 

Allem Anschein nach helfen in der Gesamtdiskussion um den Abluftfilter die zuvor genannten stichhaltigen Argumente aber nicht mehr, so Spandau weiter. In vielen Expertenrunden regiere Populismus pur, während die fachliche Auseinandersetzung zusehends unter den Tisch fällt. Die Fronten seien verhärtet.

 

Und so wie auf politischer Ebene derzeit mit dem Thema Abluftreinigung umgegangen wird, bleibe der Eindruck, dass das Hauptziel nicht der Schutz der Umwelt, sondern die Abschaffung weiter Teile der Nutztierhaltung ist. „Für diese These spricht, dass das Umweltbundesamt jüngst erklärte, dass die deutschen Klimaziele nur durch eine Abstockung der Tierzahlen erreicht werden können“, so Spandau.

 

Sollte das tatsächlich das Ziel der Politik sein, sollte man das offen und ehrlich kommunizieren. Denn dann könnten wir uns den Einbau teurer Abluftfilter sparen und viele Tierhalter vor dem wirtschaftlich Ruin bewahren, mahnt der Kammermitarbeiter.

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