Am 2. September wird der Landwirtschaftsausschuss Sachsen-Anhalt über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in dem Bundesland abstimmen.
Tierschützer erinnerten die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion in diesem Zuge daran, jetzt ihr Wahlversprechen einzulösen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Außerdem sollten sie sich für die Aufhebung des Koalitionszwangs einsetzen. Mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen würde der Landwirtschaftsausschuss dann für das Klagerecht stimmen und diese Empfehlung für die Schlussabstimmung an alle Abgeordneten aussprechen.
“Die SPD hat ihr Ja zum Klagerecht für Tierschutzverbände zur Landtagswahl 2011 fest versprochen. Wir befürchten aber, dass sie mit Nein stimmen könnte, weil es der Koalitionspartner CDU so will“, so Rotraud Wunsch, Vorstandsmitglied vom Tierschutz Halle e.V.
Die Fraktion Die Linke hatte im Januar 2014 den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Er sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können anerkannte Tierschutzvereine den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen.
Auch die Grüne-Fraktion will das Klagerecht im Tierschutz. Sie deckte Tierschutzverstöße in der Nutztierhaltung auf. Der Fall Straathof zeigte, dass die Tierschutz-Verbandsklage die Behörden bestärkt hätte, früh gegen die Tierquälereien des Schweinehalters vorzugehen. Anderenfalls hätten die Tierschutzorganisationen gegen die Untätigkeit der Behörden geklagt.
Sachsen-Anhalt könnte nach Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das achte Bundesland mit Tierschutz-Verbandsklage werden. Niedersachsen berät zurzeit über das Klagerecht.