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SPD gegen Grüne Gentechnik

Die SPD hat ihre ablehnende Haltung gegenüber der Grünen Gentechnik bekräftigt. In einem Beschluss auf ihrem Bundesparteitag letzte Woche in Berlin erteilten die Sozialdemokraten dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und insbesondere deren Verwendung zu Lebensmittel- und Futtermittelzwecken eine Absage.

Lesezeit: 2 Minuten

Die SPD hat ihre ablehnende Haltung gegenüber der Grünen Gentechnik bekräftigt. In einem Beschluss auf ihrem Bundesparteitag letzte Woche in Berlin erteilten die Sozialdemokraten dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und insbesondere deren Verwendung zu Lebensmittel- und Futtermittelzwecken eine Absage.


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Der Anbau sei nicht kontrollierbar, stelle ein Verunreinigungsrisiko für Umwelt und gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft dar und werde von der Bevölkerung nicht akzeptiert, heißt es in dem Beschluss. Zudem seien weitere langfristige Folgen des Einsatzes der Grünen Gentechnik wissenschaftlich noch nicht geklärt. Nach Auffassung der SPD steht diesen Risiken kein nennenswerter gesellschaftlicher Nutzen gegenüber. So könnten Schädlinge auch mit weniger problematischen Techniken bekämpft werden. Ferner bildeten sich bereits erste Resistenzen gegenüber gentechnisch veränderten Pflanzen. Im Kampf gegen den weltweiten Hunger böten diese Pflanzen keine wirkliche Lösung. Hunger sei ein Verteilungsproblem und müsse durch Verteilungsgerechtigkeit gelöst werden.

 

Konkret spricht sich die SPD dafür aus, die mit dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie erweiterten Möglichkeiten nationaler Anbauverbote als Chance für gentechnikfreie Felder in Deutschland zu nutzen. Das EU-Zulassungsverfahren müsse überarbeitet werde und konsequent dem Vorsorgeprinzip folgen. Das Verfahren müsse transparenter und demokratischer werden, ökologische Fragen stärker berücksichtigen und sozioökonomische Nutzen und Risiken sowie die agronomische Nachhaltigkeit als wichtige Kriterien in die Bewertung einbeziehen. Solange das EU-Zulassungsverfahren diese Bedingungen nicht erfülle, sollten der Partei zufolge keine weiteren gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zugelassen werden. (AgE)

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